(§ 23 Abs. 4 DSchG NRW)
Als Eigentümer*in haben Sie die Möglichkeit bei der Unteren Denkmalbehörde die Eintragung oder auch Löschung Ihres Objektes anzuregen.
Der Antrag ist in Textform (§ 126b BGB) mit den zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen einzureichen.
In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Denkmalfachamt beim Landschaftsverband Rheinland wird dann geprüft, ob die Voraussetzungen der Eintragung erfüllt oder die Eintragungsvoraussetzungen entfallen sind.
Die Eintragung oder die Löschung des Denkmals erfolgt von Amts wegen.