Gewerbe ummelden

Bei Verlegung des Betriebes innerhalb des Stadtgebietes, Wechsel oder Ausdehnung des Gewerbegegenstandes ist eine entsprechende Ummeldung erforderlich. Auch eine Änderung des Namens des*der Gewerbetreibenden muss angezeigt werden. 

Weiterführende Informationen

Über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW können Gewerbeanzeigen bzw. Gewerbemeldungen vollständig digital vorgenommen werden. Sie finden dort neben Formularen und Ansprechpersonen auch viele Antworten zu Fragen zur Gewerbeanzeige.

Um die digitalen Angebote nutzen zu können, ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Danach können Sie über das Portal weitere Dienstleistungen im Gewerbebereich in Anspruch nehmen.

Die  Gewerbeanzeige über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW wird mit einem Ausdruck der Gewerbeanmeldung, -um- oder -abmeldung sowie einer Einreichungsbestätigung abgeschlossen. Diese ist ohne Unterschrift und Siegel gültig. Zusammen mit der von Ihnen vorgenommenen Gewerbeanzeige ist sie der der Empfangsbescheinigung gleichgestellt (§ 15 GewO). Eine persönliche Vorsprache ist bei Nutzung des Portals im Regelfall daher nicht erforderlich.

Die Bearbeitung Ihrer Meldung erfolgt in der Gewerbemeldestelle der Stadt Viersen.