Alle Stoffe, die nicht gesondert gesammelt werden, füllen Sie in die Grauen Tonnen. Die Stadt stellt Ihnen die benötigten Behälter zur Verfügung. Grundsätzlich bestimmen Sie, wie viele Behälter Sie benötigen und wie groß diese sein sollen. Die geltende Abfallentsorgungssatzung gibt jedoch für Restmüll ein Mindestbehältervolumen von 15 Litern pro Einwohner vor. Diese Vorgabe soll verhindern, dass Abfälle mangels ausreichender Behältergröße "anderweitig" und unter Umständen satzungswidrig entsorgt werden. Erkennt die Stadt, dass das gewählte Behältervolumen auf Dauer nicht ausreicht, ist sie berechtigt, Ihnen zusätzliche Behälter zur Verfügung zu stellen.