Liegenschaftskataster

Die Grundstücke im Stadtgebiet und Kreisgebiet Viersen werden vom Katasteramt des Kreises Viersen in einem Liegenschaftskataster geführt und aktualisiert. Dieses Kataster ist das amtliche Verzeichnis der Grundstücke mit Nachweis des Gebäudebestandes und der Bodennutzung. Es besteht aus dem Liegenschaftsbuch und der Liegenschaftskarte. Auszüge bzw. Informationen oder Bescheinigungen aus dem Liegenschaftskataster benötigen Sie als Grundlage für einen Lageplan zu Ihrem Bauvorhaben, aber auch für andere Zwecke wie z.B. Bankkredite, Grundstücksteilungen, Verkäufe usw. Diese können Sie in verschiedenen Formen erhalten:

  • Die Liegenschaftskarte ist eine maßstäbliche Darstellung aller Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) und bildet den bildlichen Teil des Liegenschaftskatasters. Sie ist mit ihrem flächendeckenden Nachweis der Lage und Abgrenzung die amtliche Kartengrundlage des Grundbuchs mit seinen Grundstücken und damit die Grundlage für die Sicherung des Eigentums. Diese Karte stellt Ihr gewünschtes Flurstück, die Nachbarflurstücke und vorhandene Bebauung im Maßstab 1:500 oder 1:1.000 dar. Sie können die Auszüge aus der Liegenschaftskarte für alle Flurstücke im Stadtgebiet Viersen beziehen. Diese enthalten jedoch keine beschreibenden Inhalte und sind auch nicht für die Entnahme von Grenzlängen oder weiteren Maßen in cm-Genauigkeit geeignet. Auch Eigentumsverhältnisse können diesen Auszügen nicht entnommen werden.

Einen Auszug aus der Liegenschaftskarte können Sie per Onlineformular anfordern. 

Daneben können Sie sich im Geoportal-Niederrhein die Karten ausdrucken.

  • Auszug aus dem Liegenschaftsbuch: Das Liegenschaftsbuch ist das amtliche Verzeichnis aller Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude). Es beschreibt die Flurstücke und Grundstücke flächendeckend und aktuell nach den tatsächlichen Eigenschaften und weist Eigentümer und Erbbauberechtigte in Übereinstimmung mit dem Grundbuch nach. Er enthält alle beschreibenden Elemente wie Eigentümer, Fläche, Lage etc. des betreffenden Flurstücks. Da dieser Auszug personenbezogene Daten beinhaltet, können wir Ihnen auf Grund der rechtlichen Bestimmungen einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch nur dann erstellen, wenn Sie Eigentümer oder Erbbauberechtigter sind bzw. von diesen eine Vollmacht vorlegen können. Ansonsten müssen Sie Ihr berechtigtes Interesse an einem Auszug aus dem Liegenschaftsbuch darlegen.

Einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch können Sie per Onlineformular beim Kreis Viersen anfordern. 

Gebührenrahmen

  • Liegenschaftskarte und -buch DIN A4/A3: 30,00€

  • Liegenschaftskarte und -buch DIN A2/A1 (auf Anfrage): 60,00€