Das Nichtraucherschutzgesetz NRW (NiSchG) beinhaltet ein striktes Rauchverbot in vielen öffentlichen Bereichen, um Bürger*innen, insbesondere gesundheitlich anfällige Personengruppen wie Kinder, Jugendliche und chronisch Kranke, vor den Gefahren des Passivrauchens zu schützen.
Besuchen Sie die Website des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGPA NRW) für Informationen zum Nichtraucherschutz.
Link zum Ministerium
Für spezifische Rückfragen oder Anliegen steht Ihnen die zuständige Sachbearbeitung gerne zur Verfügung.