Für eine gewerbliche Tätigkeit im Reisegewerbe benötigen Sie eine Reisegewerbekarte gemäß § 55 Gewerbeordnung. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde ausgestellt, abhängig vom Wohnort der antragsstellenden Person oder dem Sitz der juristischen Person.
Sobald Sie den Antrag ausgefüllt haben vereinbaren Sie gerne einen Termin zur Antragsentgegennahme. Die Verwaltungsgebühr beträgt 180,00 € und muss nach Antragsstellung umgehend gezahlt werden. Erst danach kann das Verfahren beginnen.
Zur Prüfung des Antrags sind bestimmte Unterlagen erforderlich. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 4 bis 6 Wochen ab Antragstellung.
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Führungszeugnis der Belegart "O"
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach Belegart 9
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
Weiterführende Informationen
Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Reisegewerbekarte erst nach Abschluss des Prüfverfahrens erteilt wird.
Sie dürfen Ihre Tätigkeit im Reisegewerbe erst aufnehmen, wenn Sie im Besitz der Erlaubnis sind.
Wenn Sie öffentliche Straßen, Wege oder Plätze nutzen möchten, um Ihr Reisegewerbe auszuüben, benötigen Sie zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis.
Weitere Infos finden Sie hier