Rentenberatung

Der Fachbereich Soziales bietet Ihnen eine kostenlose Beratung, Information und Service rund um das Thema Rente an. 

Wir sind Ihr Ansprechpartner*innen für:
  • Altersrenten und Antragstellung
  • Alters-Teilzeitarbeit
  • Anforderung von Rentenunterlagen
  • Arbeitslos und Rente
  • Ausgleich von Abschlägen
  • Auslandsrente
  • Berufsanfänger*innen und die Sozialversicherung
  • Erziehungsrente
  • Freiwillige Versicherung (mit Nachzahlung von Beiträgen)
  • Geringfügige Beschäftigung
  • Halb- und Vollwaisenrente
  • Handwerker*innen, Selbständige und Rente
  • Hinterbliebenenrente (Renten wegen Todes)
  • Kontenklärung
  • Krankenversicherung und Pflegeversicherung für Rentner*innen
  • Nachversicherung (Beamtenrecht)
  • Nahtlosigkeitsregelung und Rente
  • Pflegepersonen und Rente
  • Rehabilitation und Prävention
  • Rente für Aussiedler*innen
  • Rente wegen Erwerbsminderung
  • Rente für schwerbehinderte Menschen
  • Rentenberechnung
  • Rentner*innen und Hinzuverdienst
  • Versorgung Geschiedener (Der Versorgungsausgleich)
  • Widerspruchsverfahren (in Rentenangelegenheiten)
  • Zeiten der Kindererziehung
  • Zeiten für die Rente (Beitragszeiten, beitragsfreie Zeiten, Berücksichtigungszeiten)

In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an die Auskunfts- und Beratungsstellen (Service-Zentren) der Deutsche Rentenversicherung Rheinland, z.B. in Mönchengladbach.

Aus organisatorischen Gründen kann die Arbeitsgruppe Rentenversicherung nur nach vorheriger Terminabsprache für Sie tätig werden.

Benötigte Unterlagen

  • Benötigte Unterlagen für einen Rentenantrag:
  • Rentenversicherungsverlauf
  • Weitere Beitragsnachweise des Versicherten (aus Deutschland und evtl. aus dem Ausland)
  • Nachweis einer eventuellen Berufsausbildung
  • Bundespersonalausweis / Reisepass
  • Bankverbindung (ausdrücklich BIC und IBAN-Nummer)
  • Krankenkassenkarte
  • Steuer-Identifikationsnummer
  • Weitere Einkommensnachweise bzw. Rentenbescheide (z.B. eigene Rente, Hinterbliebenenrente, Unfallrente)
  • Familienstammbuch mit Geburtsurkunden aller Kinder
  • Bei Hinterbliebenenrenten Heirats- und Sterbeurkunde

Besonderheiten

Persönliches Erscheinen ist erforderlich oder das einer Bevollmächtigten Person mit schriftlicher Vollmacht, sofern diese auch Auskünfte zum Berufsleben oder das Versicherungsverhältnisses der Versicherten Person geben kann.

FAQ

Wann ist ein Rentenantrag erforderlich?

Bei Eintritt des jeweiligen Leistungsfalls:
• Krankheit
• Erreichen einer bestimmten Altersgrenze
• Tod des Versicherten

Sind Formulare auszufüllen?

Ja. Alle Formulare liegen in der Rentenberatungsstelle bereit. Beim Ausfüllen sind wir Ihnen gerne behilflich.

Persönliches Erscheinen erforderlich?

Ja, oder das eines Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht, sofern dieser auch Auskünfte zum Berufsleben oder das Versicherungsverhältnisses des Versicherten geben kann.