Schule von acht bis eins- an Grundschulen

An allen Grundschulen in der Stadt Viersen wird die Betreuungsform „Schule von acht bis eins" angeboten. Das Angebot sichert eine Betreuung der Schüler*innen an Unterrichtstagen ab der dritten und endet nach der sechsten Schulstunde der jeweiligen Schule. Bis zur dritten Stunde wird die Betreuung durch die Schule sichergestellt.

Die Kinder erfahren eine umfassende, qualifizierte Betreuung in Form von Spiel-, Bastel- und Förderangeboten. Die Trägerschaft der „Schule von acht bis eins"-Betreuung liegt entweder bei der Stadt Viersen, einem schulischen Förderverein oder anderen gemeinnützigen Trägern. An unterrichtsfreien Tagen sowie in den Schulferien besteht kein Anspruch auf Betreuung.

"Schule von acht bis eins" an Grundschulen: