Zuständig für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Alle Sterbefälle, die sich in Viersen ereignen, werden also beim Standesamt in Viersen beurkundet.
Der Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Todestag folgenden Werktag dem zuständigen Standesbeamten anzuzeigen.
In der Regel zeigt das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen den Sterbefall beim Standesamt an und nimmt auch die sonstigen mit einer Bestattung verbundenen Aufgaben wahr.
Hinweise
Für Bestatter:
Die Beurkundung von Sterbefällen ist auch schriftlich möglich. Sie können sämtliche Unterlagen zusenden oder in den Briefkasten an der Vordertür des Verwaltungsgebäudes II, Theodor-Frings-Allee 22, 41751 Viersen einwerfen.
Persönliche Vorsprachen -auch freitags- sind nur nach vorheriger Terminabsprache, telefonisch unter 02162/101-620 oder per Mail unter bestattung@viersen.de möglich.
Kontaktinformationen
Öffnungszeiten
Montags bis Freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr.