Verpflichtungserklärung

Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichtet sich die erklärende Person gegenüber der Ausländerbehörde oder einer deutschen Auslandsvertretung die Kosten für den Lebensunterhalt einer ausländischen Person während deren Aufenthalt im Bundesgebiet zu tragen.

Detaillierte Informationen, was die Abgabe einer Verpflichtungserklärung für den*die Verpflichtungsgeber*in bedeutet, und welche Unterlagen vorzulegen sind, entnehmen Sie bitte dem nachstehenden Merkblatt. Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Unterlagen angefordert werden können.

Die ausländische Person, die nach Deutschland einreisen möchte, muss in jedem Fall bei Visumsbeantragung einen Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz bei der Botschaft vorlegen.

Weiterführende Informationen

Termine in der Ausländerbehörde

Termine in der Ausländerbehörde können Sie ausschließlich mit dem Kontaktformular vereinbaren.

Das Formular kann in viele Sprachen übersetzt werden. Mit Hilfe des Formulars fragen wir im Einzelfall weitere Angaben ab. Das erleichtert uns die Bearbeitung und erspart zeitraubende Rückfragen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, ergänzende Unterlagen hochzuladen und zusammen mit dem Formular abzusenden.

Terminanfragen auf anderem Weg können wir in der Regel nicht bearbeiten.

Unabhängig von einer Terminvereinbarung erreichen Sie die Ausländerbehörde der Stadt Viersen zu folgenden telefonischen Servicezeiten:

Montag 9–10 Uhr und Mittwoch 14–15 Uhr.