Viersen-Pass

Die Stadt Viersen möchte mit dem Viersen-Pass bestimmte Personengruppen in den Genuss von Vergünstigungen kommen lassen, so dass diese in die Lage versetzt werden, noch aktiver am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen. Viele öffentliche Einrichtungen, Vereine, gewerbliche Unternehmen und dergleichen gewähren den Inhabern und Inhaberinnen eines Viersen-Passes - ob Jung oder Alt - erfreulicherweise zum Teil erhebliche Vergünstigungen.

Den Viersen-Pass können erhalten:
  • Empfänger*innen und Empfangsberechtigte laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) sowie mit diesen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen.
  • Empfänger*innen von Arbeitslosengeld II nach dem SGB II sowie die mit in Haushaltsgemeinschaft lebenden Familienangehörigen, sofern diese nicht über eigenes Erwerbseinkommen verfügen, Arbeitslosengeld beziehen oder vergleichbare Einkünfte haben;
  • Alten- und Pflegeheimbewohner*innen, die in Einrichtungen eines Trägers der freien Wohlfahrtspflege leben;
  • Bundesfreiwilligendienstleistende (BFDler) 
  • Kinder und Jugendliche aus Familien mit drei oder mehr minderjährigen Kindern, ohne Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse.
  • Weiterhin ist erforderlich, dass es sich um Viersener Einwohner*innen mit Hauptwohnsitz in Viersen handelt.

Weiterführende Informationen

Inhaber*innen des Viersen-Passes erhalten Vergünstigungen bei diversen Sportvereinen, Kulturellen Veranstaltungen etc. (s.u.).

Kontaktinformationen

Für eine Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe der Stadt Viersen.