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Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
Benötigte Unterlagen
- geeignete Unterlagen zum Nachweis der Dringlichkeit (z. B. Flugtickets, Buchungsbestätigungen)
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis, gegebenenfalls Kinderreisepass
- ein aktuelles (bis zu sechs Monate alt) biometrisches Lichtbild
- bei Antragsteller*innen unter 18 Jahren ist die Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten (sowie die Einverständniserklärung des zweiten Erziehungsberechtigten) oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich.
Gebührenrahmen
Antragsgebühr: 26,00€
Fristen
Geltungsdauer: 1 Jahr
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Prozess
- Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeitenden ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.
- Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten (Vollmacht siehe Formularbereich), der sich ausweisen muss, abgeholt werden.
FAQ
Wo erhalte ich Auskünfte über Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder?
Auskünfte über Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder erhalten Sie entweder bei der Botschaft des Einreiselandes oder auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherh…) unter Eingabe Ihres Ziellandes und der Rubrik „Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige".
Wo erhalte ich Informationen zum vorläufigen Reisepass?
Auf der Internetseite des Bundesministerium des Innern und für Heimat.
https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paess…
Wie lange ist ein vorläufiger Reisepass gültig?
Ein vorläufiger Reisepass ist maximal ein Jahr gültig.