Wohnsitz ummelden

Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des bzw. der Sorgeberechtigten erforderlich.

Informationen zur Dienstleistung

Sie sind innerhalb Viersens umgezogen?

Dann melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug an.

Die Ummeldepflicht gilt auch für Nebenwohnungen. Verstöße gegen die Meldepflicht werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Benötigte Unterlagen

  • Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
  • die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung
  • Ihren Personalausweis, da die Adresse sofort geändert wird
  • falls vorhanden außerdem: Reisepass, Kinderausweis, Stammbuch
  • sofern Sie Ihre Ummeldung nicht persönlich vornehmen können, müssen Sie zusätzlich die ausgefüllte Vollmacht vorlegen.

Fristen

Die Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung im Service Center der Stadt Viersen vorzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass eine Ummeldung vor dem tatsächlichen Einzug in die neue Wohnung nicht möglich ist.

Prozess

Die Anmeldung läuft folgendermaßen ab:

  • Vereinbaren Sie online einen Termin im Service-Center Viersen.
  • Sie sprechen persönlich im Service-Center vor. Alternativ können auch Bevollmächtigte die Ummeldung vornehmen.
  • Sie legen Ihr Ausweisdokument und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
  • Es wird von Ihnen oder der Meldebehörde ein Meldeschein ausgefüllt.
  • Sie erhalten von der Meldebehörde eine schriftliche Meldebestätigung. 

Ein Besuch im Service-Center ist nur mit Termin möglich. Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe.

Es werden in der Regel täglich zwischen 7:00 und 8:00 Uhr weitere Kontingente für den jeweiligen Tag beziehungsweise den Folgetag für die Online-Buchung freigeschaltet. Wenn Sie einen kurzfristigen Termin benötigen, empfiehlt es sich, morgens ab 7:00 Uhr das Terminangebot des Service-Centers zu sichten.

Besonderheiten

Für den Fall, dass Sie Hundebesitzer*in sind und der Hund*die Hunde in Viersen hundesteuerpflichtig ist*sind, müssen Sie die Änderung der Wohnanschrift dem Steueramt bekannt geben.

Wer für den Umzugswagen einen guten Parkplatz reservieren möchte, kann dies in der Abteilung Straßenverkehr beim Ordnungsamt machen. Dazu muss eine Ausnahmegenehmigung für den Straßenverkehr beantragt werden. Das bloße Aufstellen von einer Stuhlbarrikade zum Freihalten eines Parkplatztes ist nicht gestattet.