Die gesamtstädtische Entwicklungsplanung in Viersen beruht auf mehreren einzelnen Verkehrsgutachten, die weitgehend auf den Generalverkehrsplan von 1984 zurückzuführen sind. Konkretisierungen und Fortschreibungen erfolgten insbesondere mit dem Verkehrsentwicklungsplan Süchteln von 1992 und der gesamtstädtischen Kfz-Verkehrsprognose Viersen 2025 in 2009. Darüber hinaus wurden zahlreiche Ergänzungsvorschläge für das Hauptstraßenverkehrsnetz gemacht. In 2002 folgte die Erstellung eines umfassenden Parkraumkonzeptes für Viersen, Dülken und Süchteln sowie die Entwicklung eines straßenräumlichen Handlungskonzeptes Fußgängerverkehr auf Basis einer Analyse zur straßenräumlichen Verträglichkeit des Kfz-Verkehrs. 2004 wurde der zur Entwicklung des ÖPNV fortgeschriebene Nahverkehrsplan für den Kreis Viersen fortgeschrieben und vom Kreistag beschlossen. Auch wurde ein zwischenzeitlich verwaltungsseitig unter Einbindung eines beratenden Arbeitskreises ausgearbeitetes gesamtstädtisches Radverkehrskonzept erstellt. Ziel war es im Weiteren, die einzelnen vorliegenden sowie neu erstellten Bausteine zu einem Verkehrsentwicklungsplan Viersen mit dem Zielhorizont 2025 zusammenzufügen.
Mit dem „Verkehrsentwicklungsplan Viersen 2025“ liegt der Stadt Viersen seither erstmalig ein gesamtstädtisches Verkehrskonzept vor, das langfristig
- die Attraktivität und Erreichbarkeit der Zentren von Viersen, Dülken und Süchteln in Bezug auf alle Verkehrsarten fördert
- die Stadt und ihre Funktion als Wohn- und Wirtschaftsstandort sichert und stärkt und
- die Umweltbelastungen durch den Straßen- und Bahnverkehr nachhaltig zu vermindern hilft.
Der Verkehrsentwicklungsplan ist ein dynamischer Entwicklungsprozess und dient zugleich als Orientierungs- und Entscheidungsgrundlage für das kommunalpolitische Handeln. Dabei basiert er auf vorab festgelegten, gemeinsamen Qualitätszielen und Strategien für eine stadtverträgliche Verkehrsentwicklung, aus denen sich konkrete Zielkonzepte und Maßnahmen ergeben.
Verkehrsplanerische Leitlinien konkretisieren und ergänzen darüber hinaus die im Verkehrsentwicklungsplan enthaltenen Konzepte und Maßnahmen für die einzelnen Verkehrsarten vor dem Hintergrund der zuvor festgelegten Qualitätsstandards und Strategien und sollen zudem Hinweise zur geplanten Umsetzung geben. Im „Verkehrsentwicklungsplan Viersen 2025“ wurden für die folgenden Verkehrsarten verkehrsplanerische Leitlinien formuliert:
- Verkehrsplanerische Leitlinie zum motorisierten Individualverkehr
- Verkehrsplanerische Leitlinie zum Fahrradverkehr
- Verkehrsplanerische Leitlinie zum Fußgängerverkehr
- Verkehrsplanerische Leitlinie zum öffentlichen Personennahverkehr
Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass im Zuge von weiteren Konzeptkonkretisierungen und Einzelplanungen viele Aspekte nicht mehr neu diskutiert werden müssen, da bereits konkrete Vorgaben und Standards vorliegen, auf die in Zukunft bei einzelnen Planungsvorhaben zurückgegriffen und bei Bedarf verwiesen werden kann.
Verkehrsentwicklungsplan Viersen 2025
Qualitätsziele und Strategien
Die Verkehrsentwicklungsplanung dient unterschiedlichen Planungszielen. Um diese zu erreichen, werden Strategien festgelegt.
Funktionsfähigkeit
- Erreichbarkeit der Innenstädte für alle Verkehrsarten gleichwertig sichern und verbessern
- Mindeststandards im Verkehrssablauf aller Verkehrsarten festlegen und sichern
- Den notwendigen Wirtschaftsverkehr sicherstellen
Gesundheit / Naturschutz
- Verkehrsbedingte Lärm- und Schadstoffbelastungen zu Gunsten der Gesundheit dauerhaft verringern
- Verkehrssicherheit und soziale Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu Gunsten der Unversehrtheit maximieren
- Zur Ressourcenschonung den Flächenverbrauch für Verkehrszwecke und verkehrsbedingte Eingriffe in Naturraum und Landschaft minimieren
Stadtverträglichkeit
- Verkehrliche Auswirkungen auf das Stadtbild und auf die soziale Brauchbarkeit von Straßen minimieren
Wirtschaftlichkeit
- Verkehrsbedingte Aufwendungen im städtischen Haushalt durch Optimierung des Gesamtverkehrssystems dauerhaft verringern
Strategien für eine stadtverträgliche Verkehrsentwicklung
Kompakte Stadt
- kompakte, räumlich gegliederte Stadtentwicklung zur Stärkung der Nähe und zur Minimierung des Verkehrsaufwandes, insbesondere im motorisierten Indvidualverkehr
Strukturelle Qualitäten
- Erhaltung und Stärkung der strukturellen Qualitäten der Stadtteile im Sinne einer dezentralen Stadt
Arbeitsteiliges Verkehrssystem
- Entwicklung eines arbeitsteiligen Verkehrssystems unter Ausschöpfung der spezifischen Vorteile aller Verkehrsarten
Fahrrad-und Fußgängerstadt
- Priorisierung von Konzepten und Maßnahmen zur Entwicklung der fahrrad- und fußgängerfreundlichen Stadt Viersen
Verträglicher Kfz-Verkehr
- Verträgliche Abwicklung des notwendigen Kfz-Verkehrs, insbesondere durch konsequente Weiterentwicklung bzw. Neuauflage des Konzeptes "Stadttempo Viersen"
Stadtverträgliches Parken
- Stadtverträgliche Organisation und Unterbringung des ruhenden Kfz-Verkehrs
Keine Parallelförderung
- Vermeidung von Parallelförderung konkurrierender Verkehrsarten durch ganzheitliche Bewertung und Abwägung verkehrlicher Maßnahme
Kommunales Verkehrssicherheitsprogramm
- Weiterführung und Intensivierung der kommunalen Verkehrsicherheitsarbeit mit Schwerpunkten bei der Information und Aufklärung zur Förderung von Selbstverantwortung und partnerschaftlichem Verhalten sowie zur Förderung der Nahmobilität
Zielkonzept des motorisierten Verkehrs
Nur rund ein Zehntel des gesamtstädtischen Durchgangsverkehrs betrifft das Straßennetz außerhalb der Autobahnen, sodass der Kfz-Verkehr im Stadtgebiet überwiegend „hausgemacht“ ist. Ein Viertel der täglichen Kfz-Fahrten finden innerhalb der vier Stadtteile statt und bewegen sich somit in einem räumlichen Umfeld von 2-3 km um die Stadtteilzentren herum. Weitere 15 % verlaufen zwischen den Stadtteilen, bleiben jedoch innerhalb der Stadtgrenzen, wodurch sich ein unheimliches Potenzial zur Entwicklung der Nahmobilität in Viersen ergibt. Das heutige Straßennetz weist somit im Grundsatz bereits eine differenzierte Grundstruktur auf, die allerding auch noch Entwicklungspotenzial aufweist.
Diese Erkenntnisse haben gezeigt, dass das Stadtentwicklungsziel der „Kompakten Stadt“ aus verkehrlicher Sicht unterstützenswert ist, weil es Nahmobilität im Sinne einer „Stadt der kurzen Wege“ fördert. Aufgrund einer rückläufigen Einwohnerentwicklung ist darüber hinaus nicht mit einem Anstieg des neu erzeugten Kfz-Verkehrs zu rechnen. Zudem liegen auch die potenziellen Gewerbestandorte im Großen und Ganzen verkehrsgünstig innerhalb des Stadtgebietes. Allerdings sollten bei weiteren Flächenerschließungen aus verkehrlicher Sicht diejenigen Bereiche realisiert werden, die räumlich nahe der Autobahnanschlussstelle gelegen sind, an leistungsfähige Hauptverkehrsstraßen angebunden sind oder über einen Gleisanschluss verfügen.
Verkehrsplanerische Leitlinien zum motorisierten Individualverkehr
Die folgenden verkehrsplanerischen Leitlinien vervollständigen das Zielkonzept für den motorisierten Individualverkehr und präzisieren die in diesem Zusammenhang formulierten Kernmaßnahmen.
Funktionale Gliederung des örtlichen Straßennetzes
- in Abhängigkeit von der Stadtstruktur und in Wechselwirkung mit den Netzen des Umweltverbundes
Bündelungsprinzip
- zur Unterstützung einer sparsamen Netzgestaltung und Entlastung empfindlicher Bereiche
Stetiger Verkehrsablauf auf niedrigem Geschwindigkeitsniveau
- zur Verringerung der Umweltbelastungen und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durch flankierende Maßnahmen und stetige Überwachung
Ausbaustandards und Gestaltung der Hauptverkehrs- und Erschließungsstraßen
- sind hinsichtlich der Umweltbeeinträchtigung so schonend wie möglich zu wählen
Knotenpunkte und Kreisverkehre
- bei der Konzeption von Knotenpunkten von Hauptverkehrsstraßen sind die Belange des Umweltverbundes vorrangig zu beachten. Sofern möglich und sinnvoll, sollen signalisierte Knotenpunkte durch Kreisverkehre ersetzt werden
Flächenhafte Verkehrsberuhigung und Errichtung und Gestaltung verkehrsberuhigter Bereiche
- durch eine gesamtstädtische Ausweisung von Tempo-30-Zonen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und Aufenthaltsfunktion für Kinder
Gesamtstädtisches Parkraummanagement durch Bewirtschaftung, Parkleitsystem und Überwachungskonzept
- als wensentliche Faktoren zur Verkehrsvermeidung, Verkehrsverlagerung auf den Umweltbund, zur Sicherung der qualifizierten Nachfrage, zur Erhöhung der Parkchancen und besseren Ausnutzung vorhandener Parkmöglichkeiten
Informations- und Aufklärungsarbeit
- zur Steigerung der Akzeptanz des Parkraummanagements
Zielkonzept des Fahrradverkehrs
Im Stadtgebiet Viersen existiert trotz der günstigen räumlichen Ausdehnung der einzelnen Stadtteile sowie der topographischen Gegebenheiten ein nur unvollständiges Netz an Straßen und Wegen, welche ein sicheres Angebot für den Radverkehr bereitstellen. Die baulichen Radverkehrsanlagen, sei es als Radweg oder gemeinsamer Fuß-Radweg ausgewiesen, entsprechen überwiegend nicht den geltenden Anforderungen. Einseitige Zweirichtungsradwege verlaufen häufig innerorts auch im Bereich beidseitig angebauter Straßenabschnitte, was aus Nutzersicht dem Radverkehr wenig förderlich erscheint.
Wichtige Voraussetzung, um den Radverkehrsanteil an den täglichen Wegen zu erhöhen, ist die Schaffung eines förderlichen Radverkehrsklima, bei dem neben der Radverkehrsinfrastruktur auch „Softskills“ des Radverkehrsmarketings und eine spezielle Fahrradwegweisung von Bedeutung sind.
Verkehrsplanerische Leitlinien zum Fahrradverkehr
Radfahrer sind im alltäglichen Straßenverkehr innerorts ähnlich schutzbedürftig und umwegeempfindlich wie Fußgänger. Damit der Radverkehr als vollwertige Verkehrsart dauerhaft gefördert und gesichert wird, bedarf es daher einiger verkehrsplanerischer Leitlinien, um ein geschlossenes, dichtes, sicher gestaltetes sowie alltags- und freizeittaugliches Radverkehrsnetz z gewährleisten.
Alltagsnetz für Radfahrer und Routen des Schülerverkehrs
- Alltagsnetz: sowohl an Hauptverkehrsstraßen als auch in verkehrsberuhigten Straßen und auf Routen abseits von Straßen
- Routen des Schülerverkehrs zu weiterführenden und berufsbildenden Schulen sollen vorrangig gesichert werden
Freizeitradewege- und Radwanderwegenetz
- Anschluss des Alltags-Radverkehrsnetzes an das Freizeitwege- und Radwanderwegenetz (Radnetz NRW)
Fahrbahnnahe Führung
- wird für Viersen in Form von Schutzstreifen oder Radfahrstreifen bevorzugt
Gemeinsame Geh- und Radwege
- nur bei schwachen Fußgänger- und Radverkehrsstärken, wenn eine getrennte Führung ausgeschlossen werden muss
Signalisierte Knotenpunkte
- an Hauptverkehrsstraßen sollen die nicht abgesetzte Radverkehrsfurt und das direkte Linksabbiegen bevorzugt und in untergeordneten Zufahrten von signalisierten Knotenpunkten Aufstellbereiche für Radfahrer angelegt werden
Kreisverkehre, Fahrradstraßen, Sackgassen, Einbahnstraßen, Tempo 30-Zone
- In Kreisverkehren erfolgt die Führung des Radverkehrs entsprechend eines abgestimmten Viersener Standards im Seitenraum aus Gründen der Verkehrssicherheit
- In Erschließungsstraßen mit besonderer Netzbedeutung für den Radverkehr soll die Einrichtung von Fahrradstraßen geprüft werden
- Sackgassen sollen durchlässig gehalten und Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden
- In Tempo 30-Zonen können Radverkehrsanlagen entfallen
Ausbaustandards
- nach sicheren und funktionsgerechten Maßstäben hinsichtlich Breite, Oberfläche, Linienführung und Kontinuität
Anbindungen des Radverkehrsnetzes an den ÖPNV, Mitnahme im ÖPNV, Fahrradabstellanlagen
- mit diebstahlsicheren und witterungsgeschützten Abstellanlagen, insbesondere an Busbahnhöfen, Bahnhöfe/Haltepunkte des Schienenverkehrs in allen Stadtteilen
- kostengünstige Mitnahme zumindest zu bestimmten Tageszeiten und auf wichtigen Relationen im Stadtgebiet und Förderung der Fahrradmitnahme im Berufs- und Ausbildungsverkehr durch Werbekampagnen
Zielkonzept des Fußgängerverkehrs
Eine 2002 durchgeführte Verträglichkeitsanalyse zwischen Kfz-Verkehr und Fußgängerverkehr im innerörtlichen Hauptstraßenverkehrsnetz hat ergeben, dass sich Unverträglichkeiten in allen Stadtteilen in erster Linie durch Probleme für Fußgänger auf Gehwegen und für die Überquerung geben.
Die Ergebnisse der Verträglichkeitsanalyse und die Erkenntnisse aus Ortsbegehungen und Inaugenscheinnahme der straßenräumlichen Gegebenheiten wurden im Weiteren zur Ableitung eines „Straßenräumlichen Handlungskonzeptes Fußgängerverkehr“ genutzt, das der Verbesserung der Verkehrsqualität und -sicherheit im Fußgängerverkehr dienen soll. Dieses wurde stetig verbessert und aktualisiert und soll nun in Form des „Straßenräumlichen Handlungskonzeptes Fußgängerverkehr 2025“ als Teilkonzept des Verkehrsentwicklungsplans Viersen 2025 einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherung und Förderung des Zufußgehens in allen Ortsteilen leisten.
Verkehrsplanerische Leitlinien zum Fußgängerverkehr
Fußgänger sind besonders schutzbedürftig und umwegeempfindlich, weshalb ein dichtes Fußgängernetz zur Förderung des Fußgängerverkehrs unabdingbar ist. Zufußgehen und Aufenthaltsfunktionen im öffentlichen Raum sind unmittelbar miteinander verbunden, die Übergänge sind häufig fließend. Stehen, weilen, bummeln, flanieren, beobachten, miteinander sprechen, spielen und vieles mehr- viele Formen des Aufenthalts erfordern eine gezielte Berücksichtigung in der Gestaltung von Straßen, Wegen und Grün- und Wasseranlagen, Kunstobjekten etc. Zufußgehen ist zudem gesundheitsfördernd und umweltfreundlich und praktisch jeder Mensch unabhängig von seiner individuellen Verkehrsmittelverfügbarkeit kann dies tun.
Ein fußgängerfreundliches Klima hat dadurch eine hohe Bedeutung: Wer sich zu Fuß wohl fühlt, wird dies häufiger tun, das Auto stehen lassen und auch längere Wege zwischen Parkplatz und Zieladresse gerne in Kauf nehmen. Insbesondere in zentralen Bereichen mit besonderem Besucher- und Kundenaufkommen soll durch eine anspruchsvolle Gestaltung das Zufußgehen künftig attraktiver gemacht werden mit dem Ziel „Mehr Fußgänger statt motorisiertem Verkehr“ zu Gunsten der Wohnruhe, der Umwelt und der allgemeinen Sicherheit.
Fußwegenetz
- soll so weiterentwickelt werden, dass es sowohl der sicheren und bequemen Erschließung des unmittelbaren städtebaulichen Umfeldes dient als auch attraktive, gesicherte und umwegarme Verbindungen zwischen Wohnstandorten, Schulen, Geschäften etc. schafft
- Anschluss auch an das Freizeit- und Wanderwegenetz
Dimensionierung von Gehwegen
- richtet sich nach deren Netzfunktion, den anliegenden Nutzungen und den Anforderungen aus Aufenthalt und Kinderspiel
Barrierefreiheit
- behindertengerechte Standards, um die gesetzlichen Anforderungen angemessen zu berücksichtigen
- siehe auch Nahverkehrsplan Viersen
Zielkonzept des ÖPNV
Angebot und Bedienungsqualität des ÖPNV wurden bereits in dem vom Kreistag 1997 beschlossenen Nahverkehrsplan (NVP) für den Kreis Viersen umfassend behandelt. 2004 wurde bei der Fortschreibung des Nahverkehrsplans mit der Kommune und den öffentlichen Verkehrsunternehmen u.a. auch eine Neukonzeption des ÖPNV-Netzes erarbeitet. Die ÖPNV-Belange der Stadt Viersen wurden im „Nahverkehrsplan“ 2004 ausreichend berücksichtigt, sodass vor diesem Hintergrund die Entwicklung eines eigenen ÖPNV-Zielkonzeptes im Rahmen der Verkehrsentwicklungsplanung nicht erforderlich war.
Bestandteile des Verkehrsentwicklungsplans sind jedoch die folgenden verkehrsplanerischen Leitlinien zum ÖPNV.
Linien- und Fahrtenangebot
- ist an der potenziellen Nachfrage zu orientieren und erfolgsorientiert zu vermarkten
- gute zeitliche und räumliche Abstimmung der verschiedenen Teilangebote
Zugang zu Haltestellen
- innerorts 300 m Luftlinie und außerorts 500 m Luftlinie
Attraktive Tarifgestaltung
- mit differenzierten, aufeinander abgestimmten Angeboten
Taktverkehr
- um das "schlanke Umsteigen" zu garantieren
ÖPNV vor MIV
- insbesondere an Knotenpunkten von Hauptverkehrsstraßen
Regionalverkehr vor Stadtverkehr
- aufgrund der überörtlichen Bedeutung und größeren Reiseweiten, wodurch im Regionalverkehr die Reisegeschwindigkeit und das schlanke Umsteigen vorrangig zu optimieren sind
Jobticket
- Zugang zum Jobticket soll durch gezielte Maßnahmen vereinfacht werden
Werbe- und Servicemaßnahmen
- der ÖPNV-Betreiber für ihre Kunden im Stadtgebiet sollen von kommunaler Seite gezielt angeregt und unterstützt werden
- Mobilitätsberatung
Zielkonzept der „Weichen Maßnahmen“
„Weiche Maßnahmen“ der Verkehrsentwicklungsplanung sollen in erster Linie Verständnis und Akzeptanz hervorrufen und damit letztendlich langfristige Veränderungen des individuellen Mobilitäts- und Verkehrsverhaltens in Richtung einer nachhaltigen Verkehrsentwicklung bewirken. „Weiche Maßnahmen“ haben deshalb vorrangig Information, Aufklärung, Beratung, Werbung und Motivation zum Inhalt und lassen sich weitgehend unter dem Begriff des „Verkehrsmarketings“ zusammenfassen. Besonders wichtig erscheinen eine langfristige Orientierung, die Umsetzung von Schwerpunktkampagnen sowie eine enge Kooperation aller Institutionen und Gruppen, die sich in Viersen lokal mit Themen einer nachhaltigen Mobilität befassen.
Untersuchungen und Beratungen zum Verkehrsentwicklungsplan Viersen haben mehrere Ansatzpunkte für weiche Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Verkehrssicherheit sowie dem Mobilitätsmanagement ergeben. Im Einzelnen werden 2 Maßnahmenprogramme vorgestellt.
Mobilitätsmanagement
- Verbesserung der ÖPNV-Erschließung
- Einführung eines Jobticket-Angebots
- Entwicklung eines betriebsbezogenenParkraumkonzeptes für Gewerbestandorte
- Entwicklung eines betriebsbezogenen Car-Sharing-Angebots
- Information und Werbung zur nordrhein-westfälischen Fahrgemeinschaftsbörse
- Verbesserung der Werbeaktion für den Fuß- und Radverkehr
- Standortbezogenes Verkehrsmarketing
- Einrichtung eines Mobilitätsbeistandes und einer Mobilitätsberatungsstelle
Kommunales Verkehrssicherheitsprogramm
- Neuauflage der Kampagne "Stadttempo Viersen"
- Kinderverkehrsstadtplan Viersen
- Entwicklung und Umsetzung eines Projektes "Fitnesswege-Stadtplan und Aktionen für Fußgänger"