Wochenmärkte in der Stadt Viersen

Die Wochenmärkte in Viersen finden von Dienstag bis Samstag an verschiedenen Plätzen statt.

Die Wochenmärkte finden in der Sommerzeit zwischen 7 Uhr und 13 Uhr statt, während der Winterzeit zwischen 8 Uhr und 13 Uhr. Der Markt am Donnerstag auf der Hauptstraße in Viersen beginnt später und ist regelmäßig bis 16 Uhr geöffnet.

An Feiertagen finden die Wochenmärkte nicht statt, dafür wird der entsprechende Markt am Vortag veranstaltet. Ausgenommen davon ist der Markt am Donnerstag auf der Hauptstraße, der an Feiertagen ersatzlos ausfällt. Der Markt am Aschermittwoch in Dülken entfällt zu Gunsten des Schöppenmarktes.

Sollte die gewöhnliche Marktfläche durch andere Veranstaltungen, wie Kirmes oder Weihnachtsmarkt, belegt sein, findet der Markt auf einer Ausweichfläche statt. Im Stadtteil Dülken ist die Ausweichfläche die Veranstaltungsfläche an der der Melcherstiege, im Stadtteil Viersen weicht der Markt zum Sparkassenvorplatz aus. 

 
Wochentag Stadtteil Veranstaltungsort
Montag    
Dienstag Süchteln Lindenplatz
  Viersen Remigiusplatz
Mittwoch Dülken Alter Markt
  Viersen Sparkassenvorplatz
Donnerstag Viersen Hauptstraße
Freitag Süchteln Lindenplatz
Samstag Dülken Alter Markt
  Viersen Festhallenvorplatz

 

Sind Hunde und Fahrräder auf der Marktfläche gestattet?

Gemäß der Marktsatzung der Stadt Viersen ist das Mitführen von Hunden und Fahrrädern während der Marktzeiten nicht gestattet.

Ich möchte Marktbeschicker in Viersen werden

Bei den Viersener Wochenmärkten handelt es sich um „Grüne Märkte“. Auf diesen Märkten dürfen nur Produkte nach § 67 Gewerbeordnung angeboten werden. Bei diesen Produkten handelt es sich um Produkte des Obst- und Gartenbaus, der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei und um Naturerzeugnisse. 

Bei speziellen Fragen zum Verkauf von Waren hilft Ihnen der Marktmeister des Ordnungsamtes weiter.

Darf man einen Infostand auf dem Wochenmarkt aufbauen?

Ein Infostand, egal von welcher Organisation dieser betrieben werden soll, muss vor seiner Aufstellung genehmigt werden. Es ist nicht erlaubt, diesen unangemeldet auf der Marktfläche zu betreiben. Fragen dazu beantwortet der Marktmeister der Stadt Viersen.