Hoffhof oder Kauertzhof

Baudenkmal Details
Listenart ländliche Denkmäler
Listennummer 323
Baujahr 17. Jahrhundert/1830-1840
Eingetragen seit 13.05.1993
Flur / Flurstück 68/360
Adresse
Rheinstraße 18
41749 Viersen

Geschichte
Der Hoffhof in Süchteln Sittard
Bis 1802 Kurmutgut des Süchtelner Fronhofes der Kölner Abtei St. Pantaleon.
Zum Hof gehören die 2 Kurmutgüter Schlot und Peetzen (1787)
1457 Tys an gen Haeff Inhaber des Hofes
(Viersener Urkundenbuch Nr. 289, Seite 275)
1465 Thiis in ghen Hoff pachtet mit anderen unter anderem den Sittarder Zehnten
(Ebd. Nr. 326, Seite 309)
1472 - 1477 Thys in gen Haeue erlitt während des Burgundischen Krieges einen Schaden von XX Gulden  (Ebd. Seite 345)
1565 Hoeff Theyß ist mit zwei Morgen und Viertel Ackerland zehntpflichtig
(Stadtarchiv Köln, St. Pantaleon, Akt. 44 b/2)
1573 Peter in ghen Hoeff aus Sittard ist zehntpflichtig (Ebd. Akt. 44 b/l)
1586 - 1593 Phieß ghen Hove zahlt die Abgaben für den Hof
(Stadtarchiv Bonn, Sammlung Hauptmann, Akte 266)
1613 Hoef Derich zahlt die Abgaben für den Hof
(Ebd. Akt. 271)
1658 Jan Hoff ist mit 7 1/2 Morgen, 6 Ruten zehntpflichtig
(Stadtarchiv Köln, St. Pantaleon, Akt. 44 b/4)
1670 Jan Hoff Hofinhaber
(Ebd. Akt. 44 b/3, Nr. 304)
17.01.1706 Peter Nyper, Sohn des Nelis Nyper und der Greitgen Pesch oo (reformiert) Tringen Hoff, Tochter des Theiß Hoff und der Steintgen...
Diesem Ehepaar ist der Spruchbalken von 1730 zuzuordnen.
17.07.1729 Goirt Heimer, Sohn des Peter und der...oo reformiert Gretgen, Tochter des Peter Niper, genannt Hoff und der Tringen Hoff
17.11.1754 Anton Heimer, Sohn der Eheleute Wilhelm Heimer und der Anna ... oo ref. Fiiken (= Sophia) Heimer, Tochter des Gort Heimer und der Gretgen Hof, genannt Heimer
Die Ankersplinte von 1781 sind diesem Ehepaar zuzuordnen: A(nton) H(eimer) - S(ophia) H(off)
1773 Petrus Hoff, Kaufmann, reformierter Religion, aus Sittard besitzt 8 Morgen, 2 Viertel und 10 3/4 Ruten Ackerland und hält 2 Kühe (HSTAD, Jülich-Berg IV Gerichte, Amt Brüggen)
1801 wohnen auf dem Hof Anton Heymer und Marg. Hissen, Eheleute
(Franz. Bevölkerungsliste)
Hof fiel danach durch Einheirat an die Familie Kauertz.

Beschreibung
Das frühere Wohnstallhaus zeigt sich in der Form des Niederrheinischen Hallenhauses. Es entwickelt sich durch das Bedürfnis, mehr Wohnraum zu schaffen, schrittweise durch Erweiterung zum T-Haus.
Gegen 1830/40 werden 2 oder 3 Joche des Wohnteils niedergelegt und durch einen 2-geschossigen Backsteinbau ersetzt, so dass ein T-förmiger Grundriss entsteht. Die T-Form des Hauses ist ebenfalls deutlich erkennbar im Dachfirst.

Heute stellt sich das T-Haus als gesamtes Wohnhaus dar. Die Vorderansicht des Wohnhauses weist eine Backsteinfassade auf und ist in 6 Achsen errichtet, wobei die mittige rechte Achse gleichzeitig Hauseingangsachse ist. Die zweiflüglige Hauseingangstür ist eine Vollholztür mit Holzkassetten und einem sprossenunterteilten Oberlicht. Der Hauseingang wird durch die architektonische Rahmung, einem Werksteinrahmen mit einem auskragenden Dachgesims betont. Über diesem Gesims ist noch der ursprüngliche gemauerte Türsturz zu erkennen. Die Fenster weisen einen in Backstein gemauerten Fenstersturz auf.

Vom Hauseingang kommend betritt man den Flur, der geradlinig in vertikaler Richtung durch das T-Haus entlang führt und mit der Türöffnung zum Hof endet. Im Flurbereich ist linksseitig die Treppe zu finden sowie der unterhalb der Treppe zugängliche, leicht tieferliegende eine Kellerraum. Die Treppe ist gerade, einläufig und nimmt im Antrittsbereich herrschaftliche Anklänge auf. Dies zeigt sich im Öffnen der Treppe im Erdgeschoss, in den leicht ausschweifenden Antrittsstufen und in der Verjüngung der Stufen zum Obergeschoss hin. Der Anfangspfosten ist mit vegetabilen Ornamenten geschmückt, das Treppengeländer ist in einer geometrischen, bogenförmigen Ornamentik gehalten. Die Innentüren sind zum Teil erhalten, so auch eine Vollholztür des frühen 18., frühen 19. Jahrhunderts. Der Flur weist im Deckenbereich 4 Schwibbogen auf. Der Fußboden ist im Vorderhaus (das jüngere Haus) mit einem Blauensteinboden versehen und im hinteren Teil, das dem ursprünglichen Hallenhaus zugeordnet werden muss, mit farbigen Bodenfliesen ausgestattet, wobei die letztgenannten dem 19. Jahrhundert zuzuordnen sind.
Rechtsseitig vom Flur gesehen sind hintereinanderliegend verschiedene Wohnräume. In einem Wohnraum ist unter neuzeitlicher Verkleidung eine Kölner Decke zu finden. Im Obergeschoss- und Dachgeschossbereich werden die Räume als Wohnschlafräume genutzt. Die Giebelseite zum angrenzenden Hof weist eine Putzfassade auf. Bemerkenswert sind die dort zu findenden Halbbogenfenster.

Die heutige Hofanlage stellt sich dar in dem Wohnhaus mit einer 3-Flügelanlage. Der Hof weist offene Bereiche auf und ist demnach kein geschlossener Innenhof.

Das Wohnhaus ist umgeben von Wirtschaftsgebäuden, so der vom Wohnhaus gesehen rechtsbefindliche Pferdestall, der dem Wohnhaus gegenüberliegende Pferdestall und die links nebenliegenden Scheunen. Das Pferdestallgebäude mit einer Tordurchfahrt ist vermutlich das älteste bestehende Wirtschaftsgebäude auf dieser Hofanlage. Es zeigt zur Hofseite eine Fachwerkkonstruktion auf und zum Weg hin an seiner backsteinsichtigen Fassade Ankersplinte.

Die Ankersplinte AH SH AO 1781 lassen sich geschichtlich erklären in A(nton) H(eimer) - S(ophia) H (off) Anno 1781. Die Ankersplinte von 1781 sind dem protestantischen Ehepaar und damaligen Eigentümer Anton Heimer und Sophia Hoff zuzuordnen, die 1754 erwähnt sind. Ferner ist die Fassade im Bereich des Dachgesims mit einem "Deutschen Band" geschmückt.
Weiterhin ist ein Spruchbalken auf der Hofanlage zu finden, der in früherer Zeit unter der Traufe eines Schuppens befestigt ist. Der Balken, wahrscheinlich ursprünglich aus einer Scheune stammend, trägt die Beschriftung:

ANNO 1730 DEN 18 TAG APRIL, l ST DIES SCBVKER GERICHTET PETER NEIPER UND TRIENKEN HOF SIN HAVSTRAVW WIR WISSEN ABER SO IRDISCH HAVS DIESER HVTREN ZERBROCHEN WIRD DAS WIR EINEN BAV HABEN VON GOTT ERBAVET. EIN HAVS NICHT MIT HÄNDEN GEMACHT DAS EWIG IST IM HIMMEL

Das dem 1706 erwähnten reformierten Ehepaar Peter Nyper und Trintgen Hoff ist der Spruchbalken von 1730 zuzuordnen.

Das landschaftsprägende Bauernhaus zeigt zum einen die fortschreitende bautechnische Entwicklung der niederrheinischen Bauernhausarchitektur, sprich vom niederrheinischen Hallenhaus zum T-Haus und andererseits bedeutende ortsgeschichtliche Aspekte auf.
Neben dem Alterswert und der dazugehörigen Ortsgeschichte, die teilweise auch in dem dort befindlichen Spruchbalken von 1730 und den Ankersplinten von 1781 wiederzufinden sind, ist bemerkenswert, dass der Hof zum einen kurmutpflichtig und zum anderen aber auch Kurmutrechte besitzt (1781).

Aus wissenschaftlichen, insbesondere ortsgeschichtlichen und volkskundlichen Gründen stehen Erhaltung und Nutzung der Hofanlage gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes NW im öffentlichen Interesse.

Quellen
Akte Rheinstraße 18
Sta. 63 Bauordnungsamt der Stadt Viersen
Akte Rheinstraße 18
Sta. 65 Hochbauamt der Stadt Viersen

Literatur
Adelhardt Zippelius: "Das Bauernhaus am unteren deutschen Niederrhein", Wuppertal 1957
Eva Brües: "Die Denkmäler der ehemaligen Stadt Süchteln Teil II: Die profanen Denkmäler" Oberkreisdirektor Viersen (HRSG): "Heimatbuch des Kreises Viersen, 1979", 30. Folge, Seite 33 - 55
Christina Berg, Rainer Schiffler: "Ländliche Architektur" in: Landschaftsverband Rheinland, Mitteilungen aus dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege Bonn: "Was ist ein Baudenkmal", Heft 5, Seite 33 - 75
Rheinischer Städteatlas: "Viersen", Lieferung VII, Nr. 41, Köln, Bonn 1982

Stand
Hochbauamt der Stadt Viersen
November 1990