Listenart | religiöse Denkmäler |
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Listennummer | 267 |
Baujahr | 1842 |
Eingetragen seit | 29.05.1991 |
Flur / Flurstück | 89/637 |
Adresse |
Dechant-Frenken-Platz 3
41747 Viersen |
Beschreibung
Die o. g. Friedhofs- oder Kreuzkapelle wurde 1842 durch den Maurermeister Johann Schnitzler als Abschluss der Friedhofserweiterung der 30er Jahre einigermaßen genau in der Achse der Remigiuskirche errichtet. Der über annähernd quadratischem Grundriss sich erhebende recht hohe und an drei Seiten verputzte Backsteinbau ist mit einem weit überstehenden Satteldach gedeckt, dessen Sparrenköpfe profiliert und dessen Pfetten an der Friedhofsseite mit Kopfbändern abgestützt sind. Zum Friedhof hin besitzt die Kapelle eine weite und hohe Rechtecköffnung, die durch Pfeiler über attischen Basen gerahmt wird. Eine verglaste Metallkonstruktion schließt heute diese Öffnung, und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass zusammen mit der Errichtung dieser Konstruktion der Sturz verändert wurde. Ein Rundfenster in der Südseite ist nach dem Zweiten Weltkrieg erst im Zusammenhang mit der Versetzung des von Professor Karl Burger geschaffenen Kriegermals an die Außenwand, die zugleich anscheinend verstärkt wurde, gebrochen worden. Im Innern besitzt die Kapelle einen Blausteinboden mit in weißem Marmor eingelegten Kreuzmotiven. Zur ursprünglichen Ausstattung gehören ein Kruzifixus und ein Vesperbild, beide von Wilhelm van den Wyenbergh in Kevelaer geschaffen.
Die Kapelle ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, weil sie vom Glauben der Menschen um die Mitte des 19. Jahrhunderts zeugt, einer Zeit, in der verhältnismäßig wenige Sakralbauten am Niederrhein entstanden sind. Hierzu trägt die Tatsache bei, dass die Finanzierung durch Sammlungen an den Kirchentüren, freiwillige Beiträge und Geschenke erfolgte. Als sekundäre Bedeutungsschicht ist die Widmung als Kriegergedächtnisstätte nach dem Ersten Weltkrieg zu nennen. Die Erhaltung liegt aus wissenschaftlichen, insbesondere aus ortsgeschichtlichen, weil allein die Kapelle noch von der alten Ausdehnung des Friedhofs zeugt, aus volkskundlichen, weil sie aus Mitteln der Gemeindemitglieder von einem durchaus mit den zeitgenössischen Stilformen vertrauten Maurermeister errichtet wurde, und - was die Skulpturen angeht - aus künstlerischen Gründen im öffentlichen Interesse.
Nach Überprüfung teilen wir ihnen daher mit, dass das o. g. Objekt als Ganzes (einschließlich der historischen Innenausstattung) die Voraussetzungen erfüllt, die der § 2 (1) DSchG an ein Baudenkmal stellt.
Im Auftrag
Dr. Ulrich Stevens
31.07.1990