Wohnhaus Carl Heefs

Baudenkmal Details
Listenart städtische Denkmäler
Listennummer 367
Baujahr 1905
Eingetragen seit 01.04.1998
Flur / Flurstück 102/303
Adresse
Lichtenberg 13
Viersen

Beschreibung
Das 1905 für den Bauherren Carl Heefs, Lagervorsteher der Fa. Kaiser's, errichtete Gebäude ist ein traufständiges, dreigeschossiges und zweiachsiges Wohnhaus, eingebaut in eine Zeile weiterer Wohnhäuser, darunter das baugleiche Nachbarwohnhaus Lichtenberg 15.

Dem Erdgeschoss vorgelegt ist eine mit Korbbogen auf Pfeilern mit Kapitell geöffnete Laube, unter der sich traditionell neben der Haustür eine Sitzbank befindet. Darüber ist die Fassade in zwei Hälften unterschieden, von denen die linke oberhalb des Hauseingangs risalitartig vorgezogen ist und im 2. Obergeschoss sowie im darüber angeordneten Zwerchhaus (mit Krüppelwalm) mit einer Fachwerkverkleidung ausgezeichnet ist. Die schlichtere rechte Fassadenhälfte besitzt demgegenüber im 1. Obergeschoss einen auf der Eingangslaube altanartig aufgesetzten Austritt.
Haustür und Fenster sind original erhalten. Auch im Inneren sind in bemerkenswerter Fülle Ausstattungselemente der Bauzeit überliefert, die den Denkmalwert des Gebäudes wesentlich begründen. Hierzu zählen das Treppenhaus mit hölzerner Treppe (mit gedrechselten Stäben, Handläufen und als Steinbock figürlich ausgestaltetem Anlaufpfosten), hölzerne Zimmer- und Etagentüren mit z.T. farbigen Glaseinsätzen, Fensterbeschläge, Türgriffe, Terrazzoboden sowie Stuckbordüren in mehreren Räumen. Das Formenvokabular umfasst dabei zeittypische vegetabile und Tiermotive.

Dem Gebäude zugehörig ist zur Straße hin ein Vorgarten mit Einfriedung (Metallgitter zwischen gemauerten Pfeilern). Auch rückwärtig schließt sich ein Garten an.

Als anschaulich erhaltenes Zeugnis bescheidenen bürgerlichen Wohnens der Jahrhundertwende ist das Gebäude Viersen, Lichtenberg 13, bedeutend für die Geschichte des Menschen. Wegen der bemerkenswerten Fülle originaler Elemente und Details liegt seine Erhaltung aus wissenschaftlichen, insbesondere architektur- und sozialgeschichtlichen Gründen im öffentlichen Interesse. Es ist daher ein Baudenkmal im Sinne von § 2 Denkmalschutzgesetz. 

Im Auftrag
Dr. Marco Kieser
12.05.1997