Listenart | städtische Denkmäler |
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Listennummer | 035 |
Eingetragen seit | 10.04.1985 |
Flur / Flurstück | 63/11 |
Adresse |
Eligiusplatz 12
41751 Viersen |
Beschreibung
Der an betonter Ecklage am Westwall gelegene, zweigeschossige Backsteinbau mit Satteldach wurde spätestens in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts errichtet.
Das in vier zu zwei Achsen erbaute Wohnhaus mit backsteinsichtiger Front- und Rückseite wurde 1978 restauriert.
Dabei wurden die Fenster, Fensterläden und die Haustür nach altem Vorbild erneuert. Fenster und Türen der beiden Längsseiten besitzen flache, gemauerte Stichbögen, die Fronttür ist durch abgetreppte Laibung betont. Die Sohlbänke der Fenster der Vorderfront sowie die Treppenstufen zum Haus dort sind in Werkstein (?) ausgeführt. Die Reihe der kleinen Fenster im Drempel wurde zugemauert. An der Westgiebelseite wurde das linke Erdgeschossfenster geschlossen und das rechte zu einer Eingangstür erweitert.
Das nur straßenseitig mit einem Gewölbekeller (ca. 2,00 m hoch) unterkellerte Gebäude besitzt in dessen Westecke eine im Fundament abgerundete Eckmauerung, die sich auch oben im sichtbaren Mauerwerk bis zum Dach fortsetzt.
Das Gebäude ist in die alte Stadtmauer Dülkens integriert bzw. ragt heute in deren Fluchtlinie hinein. Im Jahre 1825 wurde das Gelände der Gräben und teilweise auch das der Wälle in Dülken an die Bürger verkauft. Im Anschluss daran war eine Bebauung, die Reste der alten Stadtmauer mit einbezog, möglich geworden. Auffällig ist, dass wallseitig kein Keller besteht, vielmehr sich hier eine ungewöhnlich dicke (ca. 80/90 cm) Mauerung befindet, die sich dann in einem Absatz nach oben verjüngt. Mithin ist anzunehmen, dass in dem Wohnhaus ein Teil der alten Stadtbefestigung enthalten ist.
Der Boden des mit einer ausgebesserten Mauer umschlossenen Hofes wurde um einen Meter erhöht.
Das Wohnhaus ist zur erhaltenswerten Bausubstanz des heutigen alten Stadtkerns von Dülken zu zählen. Die originale, schlichte Backsteinfassade des Wohnhauses, nur akzentuiert durch die ausgewogene Aufteilung von Fenster- und Türöffnung, sowie seine Einbindung in die ehemalige Stadtbefestigungsanlage tradiert das historisch gewachsene Erscheinungsbild Dülkens.
Aus wissenschaftlichen, insbesondere ortsgeschichtlichen, stadtbefestigungshistorischen und städtebaulichen Gründen liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) Denkmalschutzgesetz im öffentlichen Interesse.
Quellen
Akte Eligiusplatz 12/14
StA 65, Hochbauamt der Stadt Viersen
Akte Eligiusplatz 12/14
StA 63, Bauordnungsamt der Stadt Viersen
Literatur
Brües, Eva, Die Denkmäler der ehemaligen Stadt Dülken, Teil II: Die profanen Denkmäler in: Heimatbuch des Kreises Viersen 1981, 52. Folge, Seite 251
Stand
Hochbauamt der Stadt Viersen
Viersen, Oktober 1984