Listenart | städtische Denkmäler |
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Listennummer | 414 |
Baujahr | 1875 |
Eingetragen seit | 18.07.2001 |
Flur / Flurstück | 101/415 |
Adresse |
Wilhelmstraße 43
41747 Viersen |
Beschreibung
Das zweigeschossige Wohnhaus mit kleinem Mezzanin ist Teil eines Ensembles ähnlicher traufenständiger Wohnhäuser aus den 1870er Jahren an der Wilhelmstraße. Auf dem Lageplan zum Baugesuch des Nachbarhauses Wilhelmstraße 41 vom 16. April 1875 ist es als Baukörper schon verzeichnet, d.h. es ist zu diesem Zeitpunkt mindestens im Bau oder bereits fertiggestellt. Als Grundstückseigentümer ist dort ein "Hrch" Nellen angegeben. 1914 beantragt ein Joh. Peters, Krefeld, eine Änderung am rückwärtigen Anbau. Dieser ist bereits 1877 Eigentümer des Hauses Wilhelmstraße 33.
Das Erdgeschoss des dreiachsigen Hauses ist mit Quaderputz versehen. Die beiden Fenster stehen auf einem Sohlbankgesims auf und haben eine breite geohrte Putzrahmung, deren Sturz mit vegetabilem historistischem Dekor geschmückt ist. Der in der linken Achse angeordnete Eingang mit der hinter zwei flachen Stufen eingenischten Haustür ist mit einer aufwendigen Bekrönung aus einem zwischen Fialen gespannten vorhangartigen Bogen versehen, der das Geschossgesims unterbricht. Im Obergeschoss ist die Fassade als Backsteinfläche gestaltet, die von Putzelementen gegliedert wird. Seitliche geschweifte Bänder grenzen den Baukörper zu den Nachbargebäuden ab. Gesimsartige Bänder auf Sohlbank- und Sturzhöhe gliedern den Baukörper horizontal. In den Brüstungsflächen der beiden rechten Fenster sind geometrische Maßwerkmotive (Dreischneuß) angebracht. Die Stürze aller drei Fenster werden von üppigen geometrisch-vegetabilen Zierformen mit Keilstein und geschweifter Verdachung bekrönt. Das niedrige Mezzanin schließlich zeigt in den Fensterachsen paarweise angeordnete kleine Rechtecköffnungen mit geohrter Rahmung, die durch ein Putzband mit Dreipassornament verbunden sind.
Im Inneren ist der Grundriss mit seitlichem Flur und Treppe erhalten. In dem größeren straßenseitigen Zimmer befindet sich noch eine Stuckdecke. Sehr wahrscheinlich sind weitere Stuckdecken und alte Türen mit Türgewänden unter Verkleidungen vorhanden. Einige alte Rahmenfüllungstüren sind ohne Verkleidung sichtbar. Die Holztreppe ist original und zeigt die übliche gerade gegenläufige Ausführung mit gedrechselten Gelän-derstäben und säulenartigem Anfangspfosten. Anders als bei anderen vergleichbaren Häusern der Wilhelmstraße sind sowohl das Mezzaningeschoss innen als auch der rückwärtige Anbau erhalten.
Die Wilhelmstraße repräsentiert in Verlauf und Bausubstanz die Entwicklung Viersens als einer rasch wachsenden Stadt in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Städtebaulich gesehen sind die geraden Straßenzüge beiderseits der Hauptstraße mit ihrer großen Zahl historistischer Bauten ein wesentliches Charakteristikum Viersens. Grundlage hierfür ist der Stadtbauplan von 1858/60, auf den auch die Wilhelmstraße zurückgeht.
Anhand der erhaltenen zeitgenössischen Pläne entsteht die Bebauung der Straße im wesentlichen in den 1870er Jahren. Ein Großteil dieser Bauten ist heute noch erhalten und verleiht der Straße ein sehr anschauliches historisches Gepräge.
Als Teil eines weitgehend erhaltenen ursprünglichen Ensembles an der Wilhelmstraße ist das Gebäude Wilhelmstraße 43 daher bedeutend für Viersen. Da es sich um ein gut erhaltenes Zeugnis städtischer Wohnhausarchitektur der 1870er Jahre handelt, mit einer vergleichsweise aufwendigen, mit neugotischen Zierformen versehenen Fassadengestaltung und typischen Ausstattungselementen innen wie Grundriss, Treppe, Türen und Decke, besteht an der Erhaltung und Nutzung aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Hinzu kommen ortsgeschichtliche, da das Haus als ursprüngliches Gebäude an der Wil-helmstraße deren geschichtliche, zentral mit der Stadtentwicklung Viersens verknüpfte Ursprünge zeigt. Schließlich liegen auch städtebauliche Gründe vor, da das Gebäude Wilhelmstraße 43 Teil eines von gleichartigen Gebäuden geprägten historischen Straßenzuges ist, der Art und Proportion der Bebauung an der Wilhelmstraße prägt. Da somit die Voraussetzungen des § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes NW erfüllt sind, handelt es sich um ein Baudenkmal.
Quellen
Akte Wilhelmstraße 33
FB 60/II Bauordnung
Akte Wilhelmstraße 33
FB 80/III Denkmalpflege
Stand
FB 80/III Zentrale Bauverwaltung
-Untere Denkmalbehörde-
Mai 2000