Listenart | städtische Denkmäler |
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Listennummer | 136 |
Baujahr | 1889 |
Eingetragen seit | 05.09.1986 |
Flur / Flurstück | 63/127 |
Adresse |
Kreuzherrenstraße 35
41751 Viersen |
Bescheibung
Das um 1889 errichtete innerstädtische Wohnhaus wurde im Zusammenhang mit den benachbarten Häusern Kreuzherrenstraße 37 und 39 errichtet. Es bildet den linken Flügel eines nahezu symmetrischen Ensemble in der Reihe. Das mittlere Gebäude wurde vollständig modernisiert, lediglich der flache Dreiecksgiebel erinnert noch an die ursprüngliche Gestalt des Gebäudes.
Die Fassade des zweigeschossigen Hauses mit Mezzanin- und Satteldach ist in drei Achsen gegliedert, wobei die linke Achse verbreitert und übergiebelt die Zeile zum Abschluss bringt.
Die Backsteinputzfassade mit historisierenden Schmuckformen erfährt mit durchgezogenem Stockwerk und auf Konsolen gelagertem Kranzgesims eine horizontale Gliederung. Der Sockel sowie die Fenster wurden verändert. Der Eingang, leicht vorgezogen, erfährt eine Gestaltung in Quaderputz.
Das Innere des Gebäudes wurde durch intensive Modernisierung verändert. Die ursprüngliche Holztreppe wurde kürzlich restauriert. Der Keller ist von einer Kappendecke überspannt.
Das in zentraler Lage errichtete Gebäude ist dem Typ des rheinischen Dreifensterhauses zuzuordnen, einem Einfamilienhaus, das mit seiner Schmal- und Traufseite zur Straße weist und dort nur die Breite von drei Achsen und zumeist drei Geschossen aufweist. Üblicherweise liegt der Eingang in der seitlichen Achse. Weiterhin spiegelt es das historische Stadtbild an dieser Stelle wider.
Aus wissenschaftlichen, insbesondere historischen und straßenbildprägenden Gründen liegen Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.
Quellen
Akte Kreuzherrenstraße 35
Sta. 65 -Hochbauamt der Stadt Viersen
Akte Kreuzherrenstraße 35
Sta. 63 - Bauordnungsamt der Stadt Viersen
Stand
Hochbauamt der Stadt Viersen
Viersen, den 02.05.1986