Wohnhaus Herrmann Speckmanns

Baudenkmal Details
Listenart städtische Denkmäler
Listennummer 132
Baujahr Mitte 19. Jahrhundert
Eingetragen seit 05.09.1986
Flur / Flurstück 62/209
Adresse
Kreuzherrenstraße 5
41751 Viersen

Beschreibung
Das Mitte des 19. Jahrhunderts erbaute Haus zählt zu den bis dahin traditionellen städtischen Einfamilienhäusern. Es ist zweigeschossig, besitzt vier Fensterachsen und steht traufseitig zur Straße.

Die Straßenfassade ist ohne Betonung der Brandmauer an die Nachbarhäuser angeschlossen.

Der Eingang ist in der rechten Mittelachse untergebracht, wo sich vermutlich auch die alte Treppenanlage befunden hat.

Durch umfangreiche Renovierungsarbeiten ist das Haus weitgehend verändert worden, so dass nur die Straßenfront in ursprünglichem Zustand erhalten geblieben ist.

Diese Fassade ist nach klassizistischen Regeln geordnet. Die Wandfläche ist verputzt, im Erdgeschoss sind im Putz Quadersteine nachgebildet, das Obergeschoss ist glatt gelassen. Die Geschosse sind durch ein paarweise verlaufendes Geschoss- und Brüstungsgesims getrennt. Den oberen Abschluss des Hauses bildet ein einfach gehaltenes Dachgesims.

Die Fenster sind von profilierten Gewänden umrahmt.

Aus älterer Zeit stammt die mittlere Querwand des Hauses, an der ein heute nicht benutzter Schornstein hochgezogen wurde. Dieser Schornstein steht mittig zwischen zwei Tonnengewölben des Kellers, die parallel zur Straßen- und Gartenfront verlaufen.

Einige beim Umbau vorgebundene Teile der Fachwerkkonstruktion hat der heutige Besitzer zum Innenausbau benutzt.

Die alten Fenster sind inzwischen durch neue Kunststofffenster ersetzt worden.

Die Aufteilung und Proportionen der Fassade, sowie der Kubus des Hauses sind prägnant für das bis dahin typische städtische Einfamilienhaus in geschlossener Bauweise.

Neben dem Markt stehend auf einem Stadtgrundriss basierend, der seit Jahrhunderten unverändert blieb, dient das Gebäude zur Veranschaulichung der Stadtgeschichte und bekommt eine städtebauliche Bedeutung.

Aus wissenschaftlichen, insbesondere stadtgeschichtlichen, architekturgeschichtlichen sowie raumgestaltenden Gründen liegt die Erhaltung und Nutzung des Gebäudes gemäß § 2 (1) des Denkmalschutzgesetzes im öffentlichen Interesse.

Quellen
Akte Kreuzherrenstraße 5
Stadtamt 65, Hochbauamt der Stadt Viersen
Akte Kreuzherrenstraße 5
Stadtamt 63, Bauordnungsamt der Stadt Viersen

Literatur
K. Pfeffer: "Der Wohnungsbau in der Zeit von 1800 bis 1880" in "Kunst des 19. Jahrhunderts im Rheinland", Hrsg. F. Trier, W. Weyres, Bd. 2

Stand
Hochbauamt der Stadt Viersen
Viersen den 06.05.1986