Wohnhaus Matthias Gorissen

Baudenkmal Details
Listenart städtische Denkmäler
Listennummer 429
Baujahr 1924/1925
Eingetragen seit 18.04.2002
Flur / Flurstück 68/558
Adresse
Heinz-Luhnen-Straße 11
41751 Viersen

Beschreibung
Das Wohnhaus Heinz-Luhnen-Straße 11 in Viersen-Dülken, Teil des Doppelhauses Heinz-Luhnen-Straße 11/13, ist bezüglich seiner straßensichtigen Ansichtsseiten ein Baudenkmal im Sinne von § 2 (1) Denkmalschutzgesetz NRW. Es ist bedeutend für Viersen. Seine Erhaltung und Nutzung liegt im öffentlichen Interesse aus wissenschaftlichen, insbesondere architekturgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.

Das Haus Heinz-Luhnen-Straße 11 und 13 ist ein 1924/25 entstandenes, repräsentatives Doppelwohnhaus. Der Entwurf stammt von dem Mönchengladbacher Architekten A. Herrmann. Bauherren waren für die linke Haushälfte (Heinz-Luhnen-Straße 11) der Bauunternehmer Matthias Gorissen, für die rechte Haushälfte (Heinz-Luhnen-Straße 13) der Fabrikant Lambert Heimes.

Das frei stehende, breit gelagerte und zweigeschossige Gebäude mit hohem gaubenbesetzen Walmdach liegt von der Heinz-Luhnen-Straße abgerückt, hinter einem Vorgarten mit Einfriedung. Es ist über Sockel verputzt. Die Fassadengliederung erfolgt in harmonisch ausgewogener Proportionierung durch das Zusammenspiel von Gesimsen, Öffnungsformaten, Kreuzstockgliederung mit Sprossen der Fenster und Fensterläden. Während der Zugang zur rechten Haushälfte über eine Freitreppe an der Vorderfront erfolgt, besaß der linke Teil einen Seiteneingang (nach einem Umbau 1975: zwei getrennte Eingänge für Wohnung und Praxis), resultierend daraus, dass sein Grundriss gegenüber dem der rechten Hälfte im Prinzip um 90 Grad gedreht wurde. Nach vorne zur Straße dominiert dementsprechend ein erkerartiger Vorbau das Bild der vierachsigen Fassade, dessen Dach mit Balusterbrüstung als Austritt für das Obergeschoss dient. Die auf einem Sohlbankgesims aufsitzenden Obergeschossfenster werden durch ihre Fensterläden zu einem rhythmisierten Band zusammengezogen. Diese Fassadengliederung ist auch hier um den Baukörper herumgezogen, dessen Eingangsseite entsprechend der Drehung des Grundrisses etwas tiefer in das Grundstück hineinreicht als bei der rechten Hälfte. Die rückwärtige Gartenseite besitzt bedingt durch Umbauten nicht mehr das historische Erscheinungsbild. Auch im Inneren sind abgesehen von der Treppe keine nennenswerten ursprünglichen Ausstattungsstücke mehr vorhanden.

Architekturgeschichtlich repräsentiert das Doppelhaus Heinz-Luhnen-Straße 11/13 einen typischen Stil gehobenen, villenartigen Wohnhausbaus der ersten Hälfte der zwanziger Jahre, der relativ bruchlos auf ältere Vorkriegstendenzen zurückgeht. Insbesondere neoklassizistische Elemente wie das Portal und der rückwärtige Wintergarten an Heinz-Luhnen-Straße 13, aber auch der straßenseitige Vorbau im Erdgeschoss von Heinz-Luhnen-Straße 11 sind Würdeformen, die Rang und Anspruch des Bauherren transportieren. Verbunden sind diese Formen mit einer ansonsten eher sachlichen, die Horizontale betonenden Baukörpergestaltung, die ihren gestalterischen Reiz primär aus Verteilung und Proportionierung ihrer Öffnungen bezieht. Der trotz der Veränderungen an Heinz-Luhnen-Straße 11 insgesamt immer noch bemerkenswert gute Erhaltungszustand des Hauses macht es zu einem anschaulichen Zeugnis solcher Art traditionalistischen Bauens, einer der wichtigen - konservativen - Strömungen in der Baukunst in Deutschland im 20. Jahrhundert.

Leider ist über den Architekten A. Herrmann bislang nur wenig bekannt. In Mönchengladbach und Rheydt ist er laut den Forschungen von Scherschel zwischen 1903 und 1910 mit Bauten nachgewiesen, doch zeigt das Dülkener Beispiel, dass Herrmann noch wesentlich länger gearbeitet haben muss. In Mönchengladbach ist er für verschiedene Bauaufgaben (Wohnhäuser, Mietshäuser, Kontorgebäude) belegt, darunter auch jener der repräsentativen Fabrikantenvilla. Dass Herrmann auch außerhalb Mönchengladbachs für herausgehobene Bauvorhaben wie das Haus Heinz-Luhnen-Straße 11/13 herangezogen wurde, zeugt von einem nennenswerten Renommee seines Büros. In Viersen sind bislang das Wohnhaus Carl-von-Ossietzky-Straße 4 (1903) und das Wohn- und Geschäftshaus Hauptstraße 137/139 (1905; ehemals Pongs & Zahn, später Kaufhaus Katzenstein u. Jost) als Werke von Herrmann identifiziert. Darüber hinaus plante er einen Teil des seinerzeit größten Unternehmens in Dülken, der "Niederrheinischen Flachsspinnerei AG" am Bruchweg (Spinnsaal von 1905-10).

Die Heinz-Luhnen-Straße war im Dülkener Stadtbauplan von 1894 (Stadtbaumeister Ulrich) als Victoriastraße bereits vorgesehen. Erst 1919 jedoch wurde der Bereich zwischen Friedrichstraße und Viersener Straße als Hindenburgstraße angelegt. Sie ist die geradlinig direkte Verbindung von Stadtkern und Bahnhof. Im Gegensatz z.B. zu der benachbarten Friedrichstraße mit ihrer gründerzeit-lichen Reihenbebauung ist die heutige Heinz-Luhnen-Straße in diesem ab 1919 entstandenen Abschnitt geprägt durch eine aufgelockerte Bebauung freistehender Wohnhäuser, z.T. gehobenen Anspruchs. Das Haus Heinz-Luhnen-Straße 11 und 13 ist integraler Teil dieser charakteristischen, für Dülken ungewöhnlichen und repräsentativen Bebauung.

Aufgrund seiner erheblichen Veränderungen, die sich allerdings im wesentlichen auf das Innere und die Rückseite beschränken, bezieht das Haus Heinz-Luhnen-Straße 11 seine bauhistorische Bedeutung heute primär aus seiner Zugehörigkeit zu dem Doppelhaus Heinz-Luhnen-Straße 11/13. In diesem Zusammenhang besteht an der Erhaltung der straßensichtigen Ansichtsseiten (Vorder- und Eingangsseite) jedoch ein unbedingtes Erhaltungsinteresse, handelt es sich bei dem Doppelhaus insgesamt doch um ein wichtiges Zeugnis der gehobenen Bau- und Wohnkultur der zwanziger Jahre in der damals selbstständigen Stadt Dülken und um einen prägenden Bestandteil der Reihe architektonisch hochwertiger Bauten an der Heinz-Luhnen-Straße.

Als Teil dieses Doppelhauses und als Wohnhaus eines bedeutenden Unternehmers in Dülken ist das Gebäude Heinz-Luhnen-Straße 11 somit bedeutend für Viersen. Die Erhaltung der straßensichtigen Ansichtsseiten einschließlich Dachflächen liegt im öffentlichen Interesse aus wissenschaftlichen, insbesondere den dargelegten architekturgeschichtlichen Gründen, als Bestandteil eines in den wesentlichen Teilen anschaulich überlieferten Zeugnisses der Baukunst der zwanziger Jahre. Im Zusammenhang der Heinz-Luhnen-Straße mit ihrem Ensemble qualitätvoller freistehender Wohnhäuser überwiegend der 1920er Jahre kommen städtebauliche Gründe hinzu. Es handelt sich daher gemäß § 2 (1) Denkmalschutzgesetz um ein Baudenkmal.

Quellen und Literatur
Denkmäler-Datenbank des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege.
G. Perdelwitz: Chronographie der Stadt Dülken. (Dülken) 1969.
Scherschel, Annelie: Wohnhäuser in Mönchengladbach-Rheydt zwischen 1880 und 1915. Stilistische Betrachtungen zu 35 Jahren Baukunst in Rheydt, Saarbrücken, Univ., Diss., 1995, Seite 140f. (zu A. Herrmann).

Im Auftrag
Dr. M. Kieser
23.08.2001