Stand des Bauleitplanverfahrens
- Beschluss über die Aufstellung der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kronenfeld - Greefsallee - Mühlenstraße“ in Viersen: 18.11.2024
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange: 18.11.2024
Zum Zwecke der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele der Flächennutzungsplanänderung sind die Planunterlagen zur 94. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit
vom 10.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025
hier im Internet einsehbar sowie im Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht.
Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während des gesamten Beteiligungszeitraums im Fachbereich 60 Stadtentwicklung, Bahnhofstraße 23 - 29, 41747 Viersen, Rathaus, 2. Obergeschoss, während der folgenden Dienststunden:
- montags bis donnerstags von 8 – 12:30 Uhr und von 14 – 16 Uhr
- freitags von 8 – 12:30 Uhr
oder nach telefonischer Terminabsprache eingesehen werden. Für Absprachen stehen folgende Telefonnummern zur Verfügung:
02162 101-176 (Frau Gyurós-Neutze)
02162 101-269 (Frau Meyer)
02162 101-3903 (Frau Erbes)
Während des Beteiligungszeitraums können bei der Stadt Viersen Äußerungen zu dem Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch bei der Stadt Viersen (über die Emailadresse: stadtplanung@viersen.de) übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben
Die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen erfolgte am 5.12.2024.
Planungsinhalte
Lage des Plangebiets
Das Plangebiet der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich im südlichen Bereich der Stadt Viersen am östlichen Rand des Ortsteils Unterbeberich. Begrenzt wird der Änderungsbereich im Süden durch die Wohnbebauung östlich der Greefsallee und die Straße En de Mett. Im Südwesten wird das Plangebiet durch eine Kleingartenanlage, an welche kleinteilige Wohnbebauung anschließt und im Nordwesten durch die Gladbacher Straße begrenzt. Im Norden begrenzen die nördlich der Mühlenstraße gelegene Bebauung und Grünflächen einschließlich der Fußwegeverbindung, die sich entlang des Hammer Baches erstreckt, den Änderungsbereich. Östlich des Änderungsbereiches ist ein Übergang zur freien Landschaft gegeben. Der Änderungsbereich liegt in der Gemarkung Viersen, Flur 20 und umfasst die Flurstücke 26, 27, 164 (teilw.), 407, 416, 417, 434, 437, 553, 555, 556, 686, 698, 929, 939, 940, 941, 943, 944, 946, 972, 973, 986, 987, 988, 989, 1022, 1030, 1031, 1033, 1034 (teilw.), 1064, 1065 (teilw.), 1066, 1067 (teilw.), 1071 (teilw.), 1074, 1075, 1076, 1077, 1078 und 1081 (teilw.), die Flur 106 und das Flurstück 407 sowie die Flur 107 und das Flurstück 546 (teilw.). Insgesamt umfasst das Plangebiet eine Fläche von ca. 7,3 ha. Die Abgrenzung des Änderungsbereiches ist aus dem Kartenausschnitt (01_Geltungsbereich 94. Änd. FNP) ersichtlich.
Ziel und Zweck der Planung
Die 94. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt das Ziel, dem hohen Wohnraumbedarf nachzukommen und hierfür geeignete Wohnbauflächen zur Verfügung zu stellen. Daher soll durch die Änderung des Flächennutzungsplanes die planungsrechtliche Voraussetzung für die beabsichtigte Festsetzung der Wohngebiete, Grünflächen und Kindergarten auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung geschaffen werden. Hierzu wird der Bebauungsplan Nr. 195 „Greefsallee / Kronenfeld“ im sogenannten Parallelverfahren zu dieser Flächennutzungsplanänderung aufgestellt.
Die Details der Planung sind den untenstehenden Dokumenten zu entnehmen.
Verfahren
Das Verfahren zur 94. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kronenfeld - Greefsallee - Mühlenstraße“ erfolgt im Regelverfahren gemäß § 5 Baugesetzbuch (BauGB) inklusive Erstellung eines Umweltberichtes. Im Rahmen dieses Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes (gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB) eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet werden. Diese werden im Umweltbericht dargelegt, der Teil der Begründung zu dieser Flächennutzungsplanänderung wird.
Die 94. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum Bebauungsplanverfahren Nr. 195 „Greefsallee / Kronenfeld“ im sogenannten Parallelverfahren durchgeführt.