Stand des Bauleitplanverfahrens
- Aufstellungsbeschluss: 16.06.2020
- Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB: 16.06.2020
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 15.09.2020 bis 19.10.2020
- Frühzeitige Beteiligung der der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
vom 15.09.2020 bis 19.10.2020 - Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB 31.01.2023
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2 BauGB zur 97. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Schwegers Feld“ in der Zeit
vom 11.04.2023 bis einschließlich 15.05.2023
im Rathaus, Fachbereich Stadtentwicklung, Bahnhofstraße 23-29, 2. Obergeschoss, während der folgenden Dienststunden:
Montag bis Freitag vormittags von 08:00 bis 12:30 Uhr
Montag bis Donnerstag nachmittags von 14:00 bis 17:00 Uhr.
Die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen (297 / 2023) erfolgte am 30.03.2023.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift zum Entwurf der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Schwegers Feld“ bei der Stadtverwaltung Viersen (bei oben genannter Adresse) abgegeben werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Hinweis:
Sollten während des oben genannten Offenlegungszeitraumes ganz oder zeitweise Kontaktverbote oder -beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie (Corona-Virus-Pandemie) gelten, ist der öffentliche Zugang zum Rathaus gegebenenfalls eingeschränkt. Die Einsicht für jedermann sowie die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen werden dann zu den vorgenannten Öffnungszeiten nur nach telefonischer Terminabsprache unter Einhaltung der jeweils geltenden Kontaktbeschränkungsauflagen möglich sein. Für Terminabsprachen stehen folgende Telefonnummern zur Verfügung:
02162 101 286 (Herr Grefen)
02162 101 187 (Frau Förtsch)
02162 101 287 (Herr Klütsch)
Planungsinhalte
Lage des Plangebiets
Der Geltungsbereich der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Schwegers Feld“ liegt nordwestlich des Viersener Stadtteils Dülken südwestlich der Straße Reimesheide. Der Geltungsbereich umfasst ca. 9,4 ha und erstreckt sich auf die Flurstücke 138 und 163 Flur 61 der Gemarkung Dülken. Angrenzend an den Geltungsbereich befinden sich im Norden und Nordwesten eine Fläche, die durch eine Abgrabung in Anspruch genommen wird, im Osten Ackerflächen und ein landwirtschaftlicher Betrieb, im Süden ehemalige, jetzt rekultivierte Abgrabungsflächen sowie im (Süd-)Westen ebenfalls Ackerflächen. Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Städtebauliches Ziel
Zielsetzung der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage zur Nutzung regenerativer Sonnenenergie.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:
- Umweltbericht als gesonderter Bestandteil der Begründung mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und der möglichen Betroffenheit von den Schutzgütern: „Mensch, Gesundheit und Bevölkerung“ „Tiere / Pflanzen und biologische Vielfalt“, „Boden“, „Fläche“, „Wasser“, „Klima und Luft“, der Schutzgüter „Landschaft“ sowie von „Kultur- und Sachgütern“. Es erfolgen Aussagen zu den jeweiligen Wechselwirkungen. Die Aussagen werden für den Planungsfall und für den Fall ohne Planung (Prognosenullfall) getroffen. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die zuvor genannten Schutzgüter werden beschrieben. Des Weiteren werden die Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen dargestellt.
Der Umweltbericht enthält eine allgemeine verständliche Zusammenfassung. In dieser werden die voraussichtlichen bedingt erheblichen Umweltauswirkungen dargestellt, insbesondere:
- Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und
- Beeinträchtigungen eines Kulturlandschaftsbereichs.
Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen in Form von Stellungnahmen / Unterlagen aus:
Stellungnahmen / Meinungsäußerungen aus den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB:
- Der geologische Dienst NRW weist auf die Lage des Plangebietes innerhalb der Erdbebenzone 1 / S hin.
- Der Landschaftsverband Rheinland – Dezernat Kultur und landschaftliche Kulturpflege gibt Hinweise zu dem erhaltenswerten Kulturlandschaftsbereich Pütterhöfe und Lind.
- Die Bezirksregierung Düsseldorf weist auf die Lage der geplanten Solaranlage innerhalb des festgesetzten Wasserschutzgebietes Lobberich hin.
- Die Landwirtschaftskammer NRW weist auf die geänderte Herrichtungsplanung hin und regt an, ein Ökokonto anzulegen auf welchem mögliche überschüssige Ökopunkte im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen eingebucht werden können.
- Der Kreis Viersen – Naturschutz und Landschaftspflege weist auf die geänderte Herrichtungsplanung und erforderliche Kompensationsmaßnahmen hin.
- Der Kreis Viersen – Abfallrecht gibt Anmerkungen zu der bislang nicht abgeschlossenen Verfüllung der Abgrabung.
- Der Kreis Viersen - Immissionsschutz gibt Hinweise zur Verwendung von reflexionsreduzierenden Oberflächen der Photovoltaik-Module.
- Der Kreis Viersen - Planungsrecht gibt Hinweise zur Handreichung der Bezirksregierung Düsseldorf zum Thema Photovoltaik-Freiflächenanlagen.
- Der Erftverband weist auf eine Grundwassermessstelle im Plangebiet hin.
Verfahren
Das Verfahren zur Aufstellung der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Schwegers Feld“ erfolgt im Regelverfahren inklusive der Erstellung eines Umweltberichtes. Im Rahmen dieses Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet werden. Diese werden im Umweltbericht dargelegt, der Teil der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird.
Die Aufstellung der 97. Änderung des Flächennutzungsplanes „Solarpark Schwegers Feld“ erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 288 „Solarpark Schwegers Feld“.