Stand des Bauleitplanverfahrens
- Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 148 vom 14.02.2022
- Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 19.09.2023
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 21.11.2023 bis 21.12.2023
- Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB vom 21.11.2023 bis 21.12.2023
- Beschluss über die Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 148 mit verkleinertem Geltungsbereich und über die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 06.05.2024
- Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2 BauGB
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 148 „Freiheitsstraße / Bendstraße“ einschließlich Begründung ist in der Zeit vom 11.06.2024 bis einschließlich 12.07.2024 im Internet unter https://www.viersen.de/de/inhalt/bauleitplaene-im-verfahren einsehbar sowie im Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht.
Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während des gesamten Beteiligungszeitraums im Fachbereich 60 Stadtentwicklung, Bahnhofstraße 23 - 29, 41747 Viersen, Rathaus, 2. Obergeschoss, während der folgenden Dienststunden eingesehen werden:
- montags bis donnerstags von 08 - 12:30 Uhr und von 14 - 17 Uhr
- freitags von 08 - 12:30 Uhr
Während des Beteiligungszeitraums können bei der Stadt Viersen Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch bei der Stadt Viersen (über die Emailadresse: stadtplanung@viersen.de) übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen erfolgte am 06.06.2024.
Planungsinhalte
Lage des Plangebiets
Der neu gefasste Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 148 „Freiheitsstraße / Bendstraße“ bezieht sich auf einem innerstädtischen Bereich Viersens und umfasst die Grundstücke Gemarkung Viersen, Flur 87, Flurstücke 111 bis 116, 119 bis 124, 488, 492 teilweise, 711, 954 teilweise, 991, 1030 teilweise und 1111 teilweise. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird im Bereich der Flurstücke 492, 954, 1030 und 1111 geringfügig verkleinert. Von den Flurstücken 492, 954 und 1111 wird ein schmaler Bereich, der parallel zu den drei genannten Flurstücken verläuft, nicht Teil des Bebauungsplanes. Mit der neu definierten, parallel zu den oben genannten Flurstücken verlaufeden Grenze des Geltungsbereiches und dem fixen Maß von 10 Metern ist die geometrische Bestimmtheit des neuen Geltungsbereiches eindeutig, zugleich ist eine Überschneidung der beiden Geltungsbereiche (in Aufstellung befindlicher BP 148 und BP 94) ausgeschlossen. Das hieraus neu gebildete Plangebiet umfasst eine Fläche von rd. 1,41 ha. Das Gebiet wird nördlich und östlich von der Bahnlinie Viersen-Venlo, im Süden von der neu gefassten Geltungsbereichsgrenze (die 10 Meter parallel zu den Flurstückgrenzen der Flurstücke 492, 954 und 1111 verläuft) und im Westen von der Bendstraße begrenzt.
Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.
Städtebauliches Ziel
Bereits im Jahr 1999 wurde für den Bereich zwischen Freiheitsstraße, Bendstraße und Bahndamm ein Ratsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 148 „Freiheitsstraße / Bendstraße“ getroffen. Eine konsequente Fortführung des Verfahrens nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte jedoch nicht. Dieses Ziel wird mit dem vorliegenden Bebauungsplan neu aufgegriffen und unter den aktuellen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten umgesetzt. Die Planungsziele des bereits gefassten Aufstellungsbeschlusses vom 14.02.2022 gelten weiter fort.
Konkrete planungsrechtliche Festsetzungen durch einen Bebauungsplan bestehen für das Plangebiet nicht. Seiner Lage nach sind die Flächen der bebauten Ortslage zuzuordnen, so dass für Vorhaben die Zulässigkeitsregelungen des § 34 BauGB (Baugesetzbuch) - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile - zum Tragen kommen.
Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 148 wird gemäß § 30 Abs. 3 i. V. mit § 9 Abs. 2a BauGB als einfacher Bebauungsplan aufgestellt. Er dient der Umsetzung des Einzelhandelsstrukturkonzepts Stadt Viersen (Fortschreibung 2020) und bezweckt den Erhalt und die Entwicklung des Zentralen Versorgungsbereichs (Hauptgeschäftszentrum Alt-Viersen) und schränkt hierfür die Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen ein.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde im vorliegenden Verfahren abgesehen.
Die Details der Planung sind den untenstehenden Dokumenten zu entnehmen.
Verfahren
Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die Voraussetzungen für ein Verfahren gemäß § 13a BauGB erfüllt sind, kann die Erstellung des Bebauungsplanes im sog. beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs.1 BauGB abgesehen. Unbeachtlich dessen werden alle umweltrelevanten Faktoren und Aspekte während der Planaufstellung berücksichtigt und in das Planverfahren einbezogen.
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Kontakt
- Katharina Meyer katharina.meyer@viersen.de
- Thorsten Grefen thorsten.grefen@viersen.de
- Silvia Gyuros-Neutze silvia.gyuros-neutze@viersen.de