Bebauungsplan Nr. 231a-1 "Impulsquartier Lange Straße / Westwall" in Viersen-Dülken

Stand des Bauleitplanverfahrens

  • Aufstellungsbeschluss vom 06.05.2024
    Beschluss über die Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfes
  • Beschluss über die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 10.06.2024 
  • Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 231a-1 „Impulsquartier Lange Straße / Westwall“ in Viersen-Dülken einschließlich Begründung ist in der Zeit vom 09.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024 im Internet unter https://www.viersen.de/de/inhalt/bauleitplaene-im-verfahren/ einsehbar sowie im Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht.

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während des gesamten Beteiligungszeitraums im Fachbereich 60 Stadtentwicklung, Bahnhofstraße 23 - 29, 41747 Viersen, Rathaus, 2. Obergeschoss, während der folgenden Dienststunden eingesehen werden:

  • montags bis donnerstags von 08 – 12:30 Uhr und von 14 – 17:00 Uhr
  • freitags von 08 – 12:30 Uhr

Während des Beteiligungszeitraums können bei der Stadt Viersen Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch bei der Stadt Viersen (über die Emailadresse: stadtplanung@viersen.de) übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen erfolgte am 04.07.2024.
 

Planungsinhalte

Lage des Plangebiets 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 231a-1 „Impulsquartier Lange Straße/Westwall“ befindet sich nördlich der Venloer Straße zwischen Lange Straße und Westwall innerhalb des historischen Stadtkernes Dülken. Der Geltungsbereich umfasst ca. 0,14 ha und erstreckt sich über die westlichen Teilbereiche der Flurstücke 13 und 14 sowie über den östlichen Teilbereich des Flurstücks 14, Flur 62 der Gemarkung Dülken.

Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

Städtebauliches Ziel 

Die übergeordnete Planung sieht vor, ein attraktives innerstädtisches Stadtquartier zur Stärkung der Wohnfunktion und Belebung des historischen Stadtkerns Dülken zu schaffen. Die zur Umsetzung notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen werden im Rahmen einer Bebauungsplanänderung geschaffen. Seit Jahren strebt die Stadt Viersen die städtebauliche Sanierung und strukturelle Verbesserung der Dülkener Innenstadt an.

Es wird vorgesehen, einen Teil der an der Lange Straße befindlichen Gebäudebestände und deren rückwärtige Anbauten abzubrechen und durch eine Neubebauung zu ersetzen. Die Neubebauung soll durch qualitativen Wohnraum mit frequenzbringenden Nutzungen in den Erdgeschossen entlang der Lange Straße das Areal beleben. Den unterschiedlichen Wohnraumbedürfnissen am Standort wird durch einen breiten Mix an Wohnformen und -größen, darunter sowohl freifinanzierte als auch öffentlich geförderte Wohnungen, 

Rechnung getragen. Durch die Reaktivierung von über lange Zeiträume leerstehenden bzw. mindergenutzten gewerblichen Flächen werden bereits infrastrukturell ausgestattete Bereiche in den Kernlagen mit neuen Nutzungen gefüllt und die Inanspruchnahme von bislang unbebauten Flächen in den Außenbereichslagen verringert. Da das Vorhaben nicht in Gänze mit den aktuellen Festsetzungen des geltenden Bebauungsplanes Nr. 231a „Lange Straße“ vereinbar ist, wird eine Bebauungsplanänderung für einen Teilbereich des Gesamtvorhabens vorgesehen.

Die Details der Planung sind den untenstehenden Dokumenten zu entnehmen.  

Verfahren

Der Bebauungsplan Nr 231a-1 „Impulsquartier Lange Straße/Westwall“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch ohne frühzeitige Beteiligung und ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt. Gemäß § 13a Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden. Bei der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Unbeachtlich dessen werden alle umweltrelevanten Faktoren während der Planaufstellung beachtet und innerhalb der Begründung beschrieben. Eine Änderung oder Anpassung des Flächennutzungsplanes wird nicht erforderlich.

Kontakt