Bundesfreiwilligendienst

Eine sinnvolle Alternative zu Ausbildung und Studium

Die Stadt Viersen bietet derzeit in zwei städtischen Kindertagesstätten, in drei Offenen Ganztagsschulen, im Treff.Mitte und im Rettungsdienst in Kooperation mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, jährlich Plätze im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes an.

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) bietet den Teilnehmenden eine freiwillige "sinnvolle Lebensstation" außerhalb von Beruf, Schule und Studium, um sich für das Allgemeinwohl einzusetzen. Er bietet die Möglichkeit, sich auszuprobieren, Erfahrungen zu sammeln, die Persönlichkeit zu stärken sowie soziale Fähigkeiten zu entwickeln und sich mit seiner Erfahrung einzubringen.

Engagieren können sich Menschen jeden Alters nach Erfüllung der Vollschulzeitpflicht. Jüngeren Freiwilligen bietet ein BFD die Möglichkeit, persönliche und soziale Kompetenzen zu erwerben und zu erweitern, ältere Freiwillige können ihre eigene Lebens- und Berufserfahrung einbringen. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht, jedoch steht für Lebensältere grundsätzlich nur ein beschränktes Kontingent zur Verfügung, das bei Ausschöpfung nicht erweitert werden kann. Die Einstellung für den Bundesfreiwilligendienst ist abhängig von der Zustimmung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Den Teilnehmenden wird während des Freiwilligendienstes ein monatliches Taschengeld von derzeit 330,00 Euro gezahlt und bei einer 12 monatigen Beschäftigung besteht ein Urlaubsanspruch von 30 Tagen zuzüglich freier Tage an Heiligabend und Silvester. Darüber hinaus werden die Sozialversicherungsbeiträge von der Stadtverwaltung Viersen übernommen. Der Freiwilligendienst wird durch pädagogische Begleitung der Freiwilligen - in Form von Seminaren - ergänzt. Diese soll soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl fördern.

Der Freiwilligendienst beginnt in der Regel am 1. August eines jeden Jahres und wird für die Dauer von 12 Monaten versehen. Ein Einstieg zu einem anderen Zeitpunkt und einer anderen Dauer ist ebenfalls möglich. Zu beachten ist jedoch, dass der BFD sechs Monate nicht unterschreiten darf.


Bewerbungen

Sollten Sie sich einen Einsatz im Bundesfreiwilligendienst vorstellen können, so richten Sie Ihre Bewerbung bitte an

Stadt Viersen
Fachbereich Personalverwaltung
- Personalservice -
Rathausmarkt 1
41747 Viersen

oder

personalangelegenheiten@viersen.de


Ansprechperson für Rückfragen

Ute Beeker

Telefon: 02162 101-342

E-Mail: personalangelegenheiten@viersen.de

 

Einsatzstellen bei der Stadt Viersen: Städtische Tageseinrichtungen für Kinder

Die städtischen Tageseinrichtungen für Kinder tragen dafür Sorge, dass jedes Kind unter besonderer Berücksichtigung der Bildungsvereinbarung des Landes NRW in seiner Einrichtung Chancengleichheit erfährt.

Dies bedeutet, die Kinder in ihren unterschiedlichen Lebenssituationen und in ihrer Individualität (Neigungen, Fähigkeiten, Interessen und Gefühlen) zu akzeptieren. Wir wollen mit der pädagogischen Arbeit dort ansetzen und in diesem Rahmen gleiche oder ähnliche Voraussetzungen schaffen, damit die Kinder lernen, das gegenwärtige und zukünftige Leben selbstbewusst und eigenständig zu bestreiten.

In der pädagogischen Arbeit ist die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch ganzheitliche Bildung und Erziehung als Primärziel zu sehen. Daraus resultierend ergeben sich folgende Teilziele:

  • Voraussetzungen schaffen, um das Selbstwertgefühl / Selbstvertrauen des Kindes zu stärken; seine Kommunikationsbereitschaft zu fördern, um es zu befähigen, sich in Sprache, Bewegung und Bildern auszudrücken.
  • Breitgefächerte Erfahrungsräume anbieten, um die Lernfreude zu wecken und die Grundlagen für ein umfangreiches Wissen zu schaffen.
  • Das Kind in eigenen Aktivitäten, kreativem Denken und Handeln zu ermutigen und in zunehmender Weise zu befähigen, Lebenssituationen selbstständig zu bewältigen, Eigenverantwortung für den Körper zu übernehmen und Umweltbewusstsein zu entwickeln.
  • Vermittlung von demokratischen Verhaltensmustern (Gruppenfähigkeit, Integration, Menschenachtung, Toleranz und gegenseitige Hilfe)

Bei der Hinführung zu den angestrebten Zielen übernehmen pädagogische Fachkräfte in ihrem täglichen Zusammenleben mit den Kindern Vorbildfunktion.

Durch Zuwendung, Akzeptanz, Verständnis und Zuverlässigkeit soll eine Atmosphäre des Wohlbefindens geschaffen werden, in der die Kinder sich sicher und geborgen fühlen.

Die Zusammenarbeit zwischen den pädagogischen Fachkräften und den Eltern soll durch Vertrauen, Toleranz und Loyalität geprägt sein. Die Kindertageseinrichtung kann als Anlaufstelle von ihnen genutzt werden, ist familienunterstützend und bietet eine Ergänzung zum Elternhaus. Kontakte der Eltern untereinander können durch entsprechende Angebote seitens der Einrichtung ermöglicht werden.

Transparenz und Offenheit innerhalb der konzeptionellen Arbeit sind wichtige Voraussetzung nicht nur für den Umgang mit Eltern, sondern ebenso für die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Institutionen. Hierdurch kann die Einrichtung auch Menschen außerhalb des Umfelds einen Einblick gewähren und somit Verständnis für ihre pädagogische Arbeit wecken und eine Lobby für Kinder schaffen.

Die gegebenen Rahmenbedingungen (Räumlichkeiten, personelle Ausstattung, Budget und Fortbildung) stehen in einem engen Zusammenhang mit der Umsetzung der pädagogischen Konzeption der Einrichtung.

Bei der Umsetzung des Leitbildes ist jedoch Individualität gefragt, da Ausgangspunkt die jeweilige Einrichtung und die mit ihr lebenden Menschen sein müssen. Dann bekommt das Leitbild einen Sinn und kann zum lebendigen Begleiter einer Einrichtung werden.

Die Aufgaben der Freiwilligen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes umfassen im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:

  • Mitgestaltung und Unterstützung bei der Sicherstellung des kindgerechten Tagesablaufs
  • Mithilfe bei praktischen Anleitungen (Basteln, Kochen, Werken)
  • Mithilfe bei Tätigkeiten des täglichen Lebens (Waschen, Anziehen, Zähne putzen etc.)
  • Mithilfe bei Übungen zur Alltagsorientierung und zum Spracherwerb (Farben, Jahreszeiten, Zahlen, Buchstaben, Geschichten etc.)
  • Begleitdienste auf Veranstaltungen, Ausflügen, bei Projekten etc.
  • Mithilfe bei den unmittelbar anfallenden hauswirtschaftlichen und pflegerischen Tätigkeiten in der Kita
  • Mithilfe bei der Begleitung der Kinder während des Spiels im Innen- und Außenbereich der Kita
  • Vorbereitung und Mithilfe bei der Durchführung von Projekten und besonderen Angeboten in den Bereichen Bewegung (z.B. Fußball-AG), Natur, Kunst und Musik
  • Unterstützung bei den Angeboten für Kinder unter drei Jahren

Einsatzstellen bei der Stadt Viersen

  • Städtische Integrative Kita Hüsgesweg
    Hüsgesweg 8, 41747 Viersen, Telefon 02162 359160
  • Städtische Bewegungs-Kita Brabanterstraße
    Brabanterstraße 144, 41751 Viersen, Telefon 02162 53688

Einsatzstellen bei der Stadt Viersen: Offene Ganztagsschule

Die offene Ganztagsgrundschule im Primarbereich bietet zusätzlich zum planmäßigen Unterricht an Unterrichtstagen, an beweglichen Ferientagen und bei Bedarf auch in den Ferien Angebote außerhalb der Unterrichtszeit im Rahmen des Schulprogramms.

Die offene Ganztagsschule verfolgt im Rahmen der pädagogischen Arbeit das Ziel der systematischen Stärkung der individuellen ganzheitlichen Bildung von Schüler*innen, der Entwicklung der Persönlichkeit, der Selbst- und Sozialkompetenzen und ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihres Wissenserwerbs. Neben der pädagogischen Betreuung nehmen die Schüler*innen in den Einrichtungen täglich an einer Mittagsmahlzeit, Hausaufgabenbegleitung sowie diversen Freizeitangeboten teil.

Zu den Tätigkeiten, die im Rahmen der offenen Ganztagsbetreuung durch den*die Teilnehmer*in am Bundesfreiwilligendienst unter Anleitung und Begleitung der Fachkräfte vor Ort auszuführen wären, gehören:

  • Unterstützung bei der Durchführung pädagogischer Lern-/ Freizeit- und Förderangebote für einzelne Schüler*innen, Kleingruppen oder der Gesamtgruppe in der Schulzeit und den Ferien. Sonderpädagogische Förderbedarfe der Kinder bedürfen hierbei einer besonderen Beachtung.
  • Vorbereitung, Abwicklung und Begleitung der Kinder bei einer gemeinsamen Mittagsmahlzeit, die durch ein Cateringunternehmen angeliefert wird (Erlernen einer Esskultur etc.)
  • Durchführung der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten nach Beendigung der Mahlzeit (Abräumen, Säubern der Ess-/Küchenbereiche etc.)
  • Unterstützung bei der Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Betriebszustandes der Betreuungsräumlichkeiten
  • Unterstützung der pädagogischen Fachkräfte im Rahmen der Betreuungs- und Spiel-/AG-Angebote
  • Freiwillige Unterstützung bei der Hausaufgabenbegleitung
  • Mithilfe bei der Begleitung von Netzwerken zwischen Experten aus Schule, Betreuungseinrichtungen, Schul- und Jugendamt, Trägern der freien Jugendhilfe (Jugendfreizeiteinrichtungen, Kirchen, Sport- und Kulturvereinen etc.)
  • Aktive Teilnahme an Kooperationen des OGS-Teams mit dem Lehrerkollegium, Eltern und weiteren OGS-Partnern

Einsatzstellen bei der Stadt Viersen

  • OGS Agnes van Brakel Schule  
    Ummertalweg 51, 41748 Viersen, Telefon 02162  268473
  • OGS Dammstraße
    Dammstraße 55, 41751 Viersen, Telefon 02162 5017695
  • OGS Primusschule
    Ketteler Straße 45, 41751 Viersen, Telefon 02162 2662063