Sondernutzungen (Außengastronomie)

Sondernutzung

Die Abgabe von Speisen und Getränken im Rahmen einer Außengastronomie (Biergarten, Straßengaststätte, Straßencafé, o.ä.) erfordert das Vorliegen einer Sondernutzungserlaubnis, wenn sich die Fläche auf öffentlichem Straßenland befindet.

Wenn es sich um eine Außengastronomie auf einem Privatgrundstück handelt, müssen Sie im Besitz einer entsprechenden Baugenehmigung für diese sein. Eine Sondernutzungserlaubnis ist dann nicht erforderlich.

Es ist allerdings in jedem Fall notwendig, dass Sie im Besitz einer gültigen Gaststättenerlaubnis bzw. Gewerbeanmeldung sind, die zur Abgabe von Speisen und Getränken auf dieser Fläche berechtigt.

Der Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist in jedem Jahr neu zu stellen. Die übrigen genannten Erlaubnisse (Gaststättenerlaubnis, Baugenehmigung) müssen nur einmalig beantragt werden.

Sie dürfen Ihre Außengastronomie (Biergarten, Straßengaststätte, Straßencafé o.ä.) erst dann betreiben, wenn Sie im Besitz der entsprechenden Erlaubnisse sind.


 

Ausengastronomie in Viersen

Die Stadt Viersen verfolgt das Ziel, gemeinsam mit den Viersener Gastronomiebetreibenden ansprechend gestaltete Innenstadtbereiche zu schaffen. Ziele sind ein positives Stadtimage sowie attraktive, lebendige und barrierefreie Innenstädte für Einheimische und Besucher. Durch die Empfehlung von Materialien, Farben und weiteren Ausstattungsmerkmalen und die Verwendung von harmonisch aufeinander abgestimmten, qualitätsvollen Möblierungselementen kann ein ruhiges, gestaltetes Ambiente vermittelt werden, das zum Bummeln und Verweilen in den Viersener Innenstadtbereichen einlädt.

Um diejenigen, die in Viersen gastronomische Angebote machen, bei der Gestaltung ihrer Außengastronomieflächen zu unterstützen, hat die Stadtverwaltung Gestaltungs-Leitfäden entwickelt, in denen Gestaltungsbeispiele, Anforderungen an die Gestaltung der Außengastronomiefläche sowie Ansprechpersonen in der Verwaltung zusammenstellt sind.

 

Um den Gastronomiebetreibenden ein weiteres, noch ausdrucksstärkeres Beratungsmedium an die Hand geben zu können, wurde eine Broschüre mit Gestaltungsempfehlungen entwickelt. Deren Ziel ist es, diejenigen, die in Viersen Lokale betreiben, noch weiter für eine qualitätsvolle Gestaltung ihrer Außengastronomieflächen zu sensibilisieren. So soll die gestalterische Qualität der Sondernutzungselemente verbessert werden. Die Broschüre enthält nicht nur konkrete Vorschläge zur Gestaltung von Sondernutzungsflächen, sondern soll zugleich mit beispielhaften Abbildungen eine Orientierung bieten. Darüber hinaus enthält sie zahlreiche Informationen zur Antragstellung und zu Ansprechpersonen in der Verwaltung.

Die Innenstadtbereiche von Viersen sind bezüglich der gestalterischen Anforderungen an die Außengastronomie in drei Bereiche aufgeteilt. Je nach Geltungsbereich weichen die Gestaltungsanforderungen daher leicht voneinander ab. Deshalb ist es sinnvoll, zunächst zu ermitteln, in welchem Geltungsbereich sich die betreffende Außengastronomiefläche befindet. Anschließend kann der zum Geltungsbereich passende Leitfaden ausgewählt werden. Dieser enthält erste Informationen zur Gestaltung der betreffenden Außengastronomiefläche.

Weitere Beratung bietet die zuständige Sachbearbeitung (siehe Ansprechpersonen in der Broschüre und im Leitfaden).