Das Gesetz über die Entsorgung von Altfahrzeugen verpflichtet die Hersteller*innen, Altfahrzeuge ihrer Marken, wenn diese ausgedient haben, zurückzunehmen. Hierfür sind Rücknahmestellen sowie Demontagebetriebe einzurichten. Über diese Rücknahmeverpflichtung wird garantiert, dass zukünftig Altfahrzeuge ordnungsgemäß und schadlos verwertet bzw. beseitigt werden.
Die Rücknahmeverpflichtung gilt für Fahrzeuge die ab dem 1.7.2002 in Verkehr gebracht worden sind. Für ältere Fahrzeuge trat die Rücknahmeverpflichtung zum 1.1.2007 in Kraft. Näheres zur Rücknahmeverpflichtung und auch die für Ihr Fahrzeug zuständige Rücknahmestelle erfahren Sie bei Ihrem/Ihrer Autohändler/in.