Leider ist eine Vielzahl der von einem externen Dienstleister erstellten Gebührenbescheide für Abfallentsorgung und Straßenreinigung fehlerhaft. Diese Bescheide werden korrigiert. Betroffene müssen selbst nichts unternehmen.
In den Gebührenbescheiden für das Abrechnungsjahr 2024 und die Veranlagung für 2025 sind in vielen Fällen Fehler enthalten. So wurden zum Teil Leerungen doppelt gebucht. Auch sind bei der Berechnung mehrerer Leerungen die Kommastellen verrutscht.
Die Stadt Viersen hat den Dienstleister aufgefordert, die fehlerhaften Bescheide neu zu erstellen. Noch steht nicht fest, wann diese korrigierten Bescheide verschickt werden können.
Wer einen Bescheid mit einem oder beiden der beschriebenen Fehler erhalten hat, muss nichts unternehmen. Insbesondere ist es nicht erforderlich, Widerspruch einzulegen. Der Bescheid wird von Amts wegen geändert.
Die Stadt Viersen bittet darum, die zum 15. Februar erfolgten Abbuchungen der Gebühren nicht zu widerrufen. Die Zahlungen werden mit der nächsten Abbuchung zum 15. Mai korrigiert. Eventuell falsch ausgewiesene Gebührenguthaben werden dann ebenfalls angepasst.