Die Stadt Viersen rechnet damit, dass die Wahlbenachrichtigungen zur vorgezogenen Bundestagswahl ab dem 22. Januar 2025 zugestellt werden. Briefwahlunterlagen werden ab der 2. Februarwoche verschickt.
Die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, 23. Februar 2025, statt. Gegenüber turnusmäßigen Wahlen sind die Fristen in der Vorbereitungszeit verkürzt. Als Folge daraus ergibt sich ein enger Zeitplan für die Wahldienststelle der Stadt.
Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab dem 22. Januar zugestellt. Voraussichtlich eine Woche vorher wird bereits ein Online-Formular für den Antrag auf Briefwahl bereitgestellt. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt in der 2. Februarwoche (ab dem 10. Februar).
Hintergrund für den Versand der Briefwahlunterlagen weniger als zwei Wochen vor dem Wahltermin sind die verkürzten Fristen bei der Aufstellung und Zulassung der zu Wählenden. Die Stadt Viersen geht davon aus, dass die ersten der für die Briefwahl erforderlichen gedruckten Stimmzettel am Ende der ersten Februarwoche (7. Februar) eintreffen werden.
Ab der zweiten Februarwoche besteht dann auch die Möglichkeit, seine Stimmen direkt in der Wahldienststelle der Stadt abzugeben. Für diese „Briefwahl vor Ort“ werden die Öffnungszeiten der Wahldienststelle ausgedehnt. Wer seine Briefwahlunterlagen zuhause ausfüllen will, sollte an die Postlaufzeiten denken. Die Umschläge können bei der Wahldienststelle in eine dort stehende Urne eingeworfen werden.
Bei der Briefwahl kommt es ausschließlich darauf an, dass die Stimmzettel rechtzeitig eintreffen. Wahlbriefe, die nach dem 23. Februar, 18 Uhr, ankommen, werden nicht berücksichtigt.
Ansprechbar für Rückfragen sind in der Wahldienststelle der Stadt Viersen Leon Berlin und Sina Grethe. Sie sind über die Telefon-Hotline 02162 101-6857 oder per E-Mail an wahldienststelle@viersen.de zu erreichen.