Wer seine Stimmen zur Bundestagswahl per Briefwahl abgeben will, muss sich beeilen. Die Fristen für die entsprechenden Anträge gehen zu Ende. Wichtig ist auch: Bei der Stimmabgabe kommt er ausschließlich darauf an, dass die Wahlbriefe rechtzeitig bei der Stadt vorliegen.
Wer die Briefwahl über das Internetformular beantragen will, kann dies noch bis Mittwoch, 19. Februar 2025, 12 Uhr. Danach wird das Formular abgeschaltet. Generell gilt: Die Stadt Viersen versendet Briefwahlunterlagen nur bis zu diesem Termin per Post. Danach wird es wegen der Postlaufzeiten zu knapp. Nur wer das ausdrücklich wünscht, dem werden die Unterlagen dann noch zugeschickt.
Beantragt und abgeholt werden können die Unterlagen im Stadthaus noch bis Freitag, 21. Februar, 15 Uhr. Bis dahin kann auch direkt in der Wahldienststelle gewählt werden. Die Wahldienststelle ist von Dienstag bis Freitag jeweils ab 8 Uhr geöffnet. Sie schließt am Dienstag und Donnerstag um 18 Uhr, an den anderen Tagen um 16 Uhr.
Nach Ablauf der Frist am Freitag um 15 Uhr kann die Briefwahl nur noch in Sonderfällen beantragt werden. Die Frist dafür endet am Wahlsonntag um 15 Uhr. Eine mögliche Begründung für eine Ausnahme ist eine plötzliche schwere Erkrankung. Die Wahldienststelle ist am Samstag von 8 bis 14 Uhr und am Sonntag ab 7 Uhr ohne Unterbrechung geöffnet. Telefonische Auskünfte gibt es unter 02162 101-6857.
Die Wahlbriefe müssen bis Sonntag, 23. Februar 2025, 18 Uhr, bei der Wahldienststelle im Stadthaus vorliegen. Sie können jederzeit in den Briefkasten vor dem Stadthaus eingeworfen werden. Auch die städtischen Briefkästen am Dorv-Laden in Boisheim, am alten Rathaus in Dülken und am Süchtelner Rathaus werden am Wahlsonntag um 18 Uhr noch einmal geleert.