Keine Benutzungspflicht

Veröffentlicht am: 10.03.2025

Die Stadt Viersen hat die Benutzungspflicht für Radwege in der Verbindung zwischen Kreisverkehr Krefelder Straße und Busbahnhof aufgehoben. Hintergrund ist die Überprüfung aller Radweg-Anordnungen auf Zulässigkeit. 

 

Aufgehoben ist die Benutzungspflicht in beide Richtungen

  • auf der Lindenstraße zwischen Freiheitsstraße und Busbahnhof,
  • auf der Alten Bruchstraße zwischen Freiheitsstraße und Krefelder Straße,
  • auf der Krefelder Straße zwischen Alter Bruchstraße und Kreisverkehr.

Außerdem wurde die Freigabe des Gehweges auf Alter Bruchstraße und Krefelder Straße für den Radverkehr in Richtung Kreisverkehr aufgehoben. 

Das bedeutet, dass der Fahrradverkehr auf Lindenstraße, Alter Bruchstraße und Krefelder Straße in Richtung Kreisverkehr die Fahrbahn nutzen muss. Nur in Richtung Busbahnhof darf mit dem Fahrrad der noch erkennbare ehemalige Radweg befahren werden. Es besteht jedoch keine Benutzungspflicht für diesen sogenannten Angebotsradweg.

Ebenfalls aufgehoben ist der ehemalige Radweg im Bereich des Busbahnhofs, der hinter den Wartehäuschen entlangführte. Hier ist durch entsprechende Schilder die Nutzung mit dem Fahrrad ausdrücklich verboten. Vom und zum Rathausmarkt kommt man von der Lindenstraße mit dem Fahrrad nur noch über die Wege rund um die Städtische Galerie im Park. 

Die Städtischen Betriebe haben die bisherige Beschilderung der Wege entsprechend abmontiert. Wo das erforderlich war, weisen neue Schilder auf die veränderten Regelungen hin. 

Die Stadt Viersen ist zur Überprüfung der Benutzungspflicht für Radwege verpflichtet. Die Überprüfung wird für alle Radwege im Stadtgebiet Schritt für Schritt umgesetzt. Dabei arbeitet die Stadt Viersen mit der Kreispolizei zusammen. 

Im Zuge der laufenden Überprüfungen kann sich ergeben, dass an weiteren Stellen die Regeln zur Benutzungspflicht für Radwege verändert werden müssen. Sollte dies der Fall sein, wird die Stadt Viersen darüber zeitnah informieren.