Die Stadt Viersen wird ab dem Jahr 2025 keine Jahresbescheide für die Gewerbesteuer versenden. Einen Bescheid gibt es nur noch, wenn sich Änderungen ergeben. Die Bescheide für Grundsteuer und Hundesteuer werden Anfang Januar wie gewohnt verschickt.
Auch ohne neuen Jahresbescheid wird die Gewerbesteuer wie bisher fällig. Termine für die vierteljährlichen Vorauszahlungen sind 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Der Hebesatz der Gewerbesteuer liegt unverändert bei 460 Prozent. Wie hoch die Vorauszahlungen 2025 sind, ergibt sich aus dem zuletzt ausgestellten Gewerbesteuerbescheid.
Ein neuer Bescheid für die Gewerbesteuer wird künftig nur noch verschickt, wenn der bisherige Bescheid geändert werden muss. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Finanzamt neue Messbescheide erlässt.
Die Mitarbeitenden des städtischen Steueramtes beantworten möglicherweise auftretende Rückfragen. Das kann telefonisch unter 02162 101-567 oder 101-568 geschehen oder mit einer E-Mail an steuern@viersen.de.