Regelungen an den Zugwegen

Veröffentlicht am: 19.02.2025

Die Stadt Viersen macht darauf aufmerksam, dass wegen der Karnevalszüge im Stadtgebiet Halteverbotszonen eingerichtet und Straßen gesperrt werden. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden abgeschleppt, die Kosten werden dem Falschparkenden auferlegt. 

Grund für diese Maßnahmen ist, dass die Zugwege und auch die Bereiche, in denen sich die Züge aufstellen, frei von parkenden Fahrzeugen sein müssen. Dabei ist zu beachten, dass die Halteverbote bereits vor Beginn der Züge gelten. Dadurch wird ermöglicht, dass im Weg stehende Autos rechtzeitig durch ein von der Stadt beauftragtes Unternehmen umgesetzt werden können. 

Darüber hinaus werden Straßen gesperrt, durch die sich die Karnevalszüge bewegen. Großtafeln zeigen die die betroffenen Bereiche auf. Die Halteverbote und die Straßensperren dauern an, bis die nach dem jeweiligen Zug stattfindende Straßenreinigung beendet ist.

Keinesfalls sollte direkt hinter dem Zug in die gesperrten Bereiche eingefahren werden, um sich eventuell einen der dann freien Parkplätze zu sichern. Das ist nicht nur verboten, sondern bedeutet darüber hinaus eine Gefährdung für die Feiernden am Zugweg. Zudem erschwert es dem Reinigungs-Team, das im Anschluss an den Zug die Straßen säubert, die Arbeit. In früheren Jahren kam es leider immer wieder zu unschönen Situationen und Behinderungen, während die Städtischen Betriebe ihrer Arbeit nachgingen.

 

Regelungen, Aufstellbereiche, Zugwege und Zeiten im Detail:
 

Stadtteil Viersen

Am Tulpensonntag, 2. März 2025, gilt im Aufstellungsbereich und an den Zugwegen ein Halteverbot ab 8 Uhr und ein Durchfahrtverbot ab 10 Uhr. Alle Einschränkungen werden gegen 21 Uhr wieder aufgehoben. Der Rintger „Veedelszoch“ startet ab 11:11 Uhr. Aufstellung: Rintger Straße. Zugweg: Rintger Straße, Hermannstraße, Dr.-Heggen-Straße, Gereonstraße, Rintger Straße, Große Bruchstraße, Gereonsplatz (Auflösung). 

Der Tulpensonntagszug beginnt um 14:11. Aufstellung: Gartenstaße, Dülkener Straße, Remigiusstraße, Schultheißenhof, Süchtelner Straße. Zugweg: Dülkener Straße, Goetersstraße, Burgstraße, Lindenstraße, Petersstraße, Remigiusstraße, Wilhelmstraße, Hauptstraße, Bahnhofstraße, Parkstraße, Große Bruchstraße, Hauptstraße, Heimbachstraße bis Hermann-Hülser-Platz (Auflösung).

Die Burgstraße wird in als familienfreundliche Zone ausgewiesen, in der die mitziehenden Gruppen die Musik leiser stellen.

 

Stadtteil Süchteln

In Süchteln gelten die Halteverbote am Rosenmontag, 3. März 2025, ab 6 Uhr, das Durchfahrtverbot ab 8 Uhr. Beide Einschränkungen werden gegen 15 Uhr wieder aufgehoben.

Der Süchtelner Rosenmontagszug beginnt um 11:11 Uhr. Aufstellung: Hindenburgstraße ab Josef-Steinbüchel-Straße stadteinwärts, Thomasweg ab Tankstelle bis Heidweg. Zugweg: Westring, Ostring, Tönisvorster Straße, Freudenbergstraße, Beckstraße, Düsseldorfer Straße, Hochstraße, Blumenstraße, Friedensstraße, von-Hagen-Straße; Ratsallee (Auflösung).

 

Stadtteil Dülken

Die Halteverbote in Dülken gelten am Rosenmontag, 3. März 2025, ab 8 Uhr, die Durchfahrt durch die gekennzeichneten Bereiche ist ab 10 Uhr nicht mehr möglich. Gegen 21 Uhr sollen alle Beschränkungen aufgehoben werden.

Der Dülkener Rosenmontagszug fängt um 14:11 Uhr an. Aufstellung: Rheindahlener Straße bis Bodelschwinghstraße bis Lange Straße, Waldnieler Straße bis Bodelschwinghstraße, Lange Straße von Narrenmühle bis Einmündung Eintrachtstraße/Amerner Weg. Zugweg: Lange Straße, Theodor-Frings-Allee, Venloer Straße, Lange Straße, Tilburger Straße, Friedrichstraße, Martin-Luther-Straße, Viersener Straße, Marktstraße, Cap Horn, Alter Markt, Schulstraße; Wilhelm-Cornelißen-Platz (Auflösung).