Der Kreis Viersen ist für die Angaben aus dem Kataster für Altlasten zuständig (Kreis Viersen als Untere Bodenschutzbehörde).
Informationen zur Dienstleistung
Der Fachbereich 80/I – Abteilung: Zentrale Bauverwaltung hat Einsicht in das vom Kreis geführte Kataster für Altlastenverdachtsflächen und Altlasten in Viersen. In diesem Kataster sind alle vorliegenden Daten und Erkenntnisse über altlastverdächtige Grundstücke registriert. In der Stadt Viersen sind aufgrund ihrer industriellen Vergangenheit viele Grundstücke mit Altlasten belastet. Es wurden systematisch Informationen über die Vornutzung von Grundstücken im gesamten Stadtgebiet gesammelt und aufbereitet. Ausgewertet wurden (historische) Karten - und Luftbilder sowie Gewerbedateien und Adressbücher. In Einzelfällen wurden Bauakten hinzugezogen.
Die Informationen im Altlastenkataster werden fortlaufend vom Kreis aktualisiert.
Besonders zu empfehlen ist die Altlastenauskunft bei Bauvorhaben und im Zuge von Grundstückskaufverhandlungen, da Altlasten einen großen Einfluss auf den Wert und die Nutzung von Grundstücken haben können. So kann die Entsorgung von belastetem Aushubmaterial erhebliche Mehrkosten verursachen. Allerdings müssen Altlasten keine Einschränkung für Ihr Bauvorhaben bedeuten. Eine rechtzeitige Berücksichtigung der Altlastenthematik schon in der ersten Planungsphase, ermöglicht in den meisten Fällen eine Realisierung Ihres Vorhabens.
Nach § 3 Umweltinformationsgesetz hat jeder das Recht, Daten, Tatsachen oder Erkenntnisse über Altablagerungen und Altstandorte zu erhalten. Ausnahmen davon sind unter anderem gegeben, wenn es sich bei den Informationen um schutzwürdige persönliche Daten oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse handelt. Die Behörde muss dann im Einzelfall prüfen, ob entsprechende Daten weitergegeben werden dürfen.
Die Ihnen erteilte Auskunft basiert auf Daten des vom Kreis geführten Altlastenkataster. Die dort enthaltenen Daten sind nach bestem Wissen und Gewissen erarbeitet und geprüft worden und entsprechen dem derzeitigen Stand der Erkenntnisse. Es wird keine Gewähr für die Aktualität der Information und die Vollständigkeit der Unterlagen übernommen.
Für Altlastenauskünfte und Fragen zum Thema "Altlasten- und Bodenschutz" wenden Sie sich bitte an den Kreis Viersen.