Zum Ausschenken von Getränken bei kurzzeitigen, besonderen Anlässen, wie z. B. Schützenfesten, Straßen-, Sommer- und Vereinsfesten, Scheunenfesten oder Sportveranstaltungen, ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz - die sogenannte Gestattung (Ausschankgenehmigung, Schankerlaubnis) - erforderlich. Damit wird der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet.
Es handelt sich um eine zeitlich begrenzte Genehmigung.
Hinweise:
Für die Durchführung einer Großveranstaltung (z.B. Scheunenfete) ist es gegebenenfalls erforderlich, dass Sie weitere gebührenpflichtige Erlaubnisse beantragen bzw. weitere Unterlagen vorlegen müssen. Die für die Großveranstaltung erforderlichen Anträge sind mindestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Stadtverwaltung Viersen zu stellen.
Sollte bei Ihrer Veranstaltung die Abgabe von Lebensmitteln beabsichtigt sein, bitte ich um Beachtung der nachfolgend verlinkten Hinweise des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Viersen zum Umgang mit Lebensmitteln --> Broschüre.
Bearbeitungsdauer
- 6 Wochen (nach Eingang des Antrags)
Prozess
Online oder schriftlich.