Veranstaltung Erlaubnis

Die Planung und Organisation von öffentlichen Veranstaltungen wie z. B. Schützen-, Straßen-, Sommer- und Vereinsfeste, Scheunenfeten oder Sportveranstaltungen erfordert sorgfältige Vorbereitung. 
Hier sind einige Tipps für die Antragstellung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner*innen. 
Es ist wichtig, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen und Regeln zu beachten, um eine reibungslose Veranstaltungsdurchführung sicherzustellen.

1. Baurechtliche Genehmigung

Für Veranstaltungen in Scheunen oder Hallen kann eine baurechtliche Erlaubnis (Nutzungsänderungsgenehmigung) erforderlich sein. 

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2. Weitere Genehmigungen

Für Veranstaltungen können zusätzliche Erlaubnisse nötig sein. Um den Antragsaufwand zu minimieren, genügt es, die Veranstaltung mindestens 6 Wochen vor Beginn bei der koordinierenden Stelle anzumelden. Die Anzeige wird dann an die zu beteiligenden Stellen weitergeleitet, die dann die erforderlichen Erlaubnisse erteilen.

2.1 Abgabe von alkoholischen Getränken

Für den Verkauf von alkoholischen Getränken bei der Veranstaltung wird eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz benötigt. Diese erlaubt den vorübergehenden Betrieb einer Gaststätte unter erleichterten Bedingungen. Wenn Sie die Getränke selbst verkaufen, erhalten Sie diese Erlaubnis automatisch. Falls jemand anders den Ausschank übernimmt, muss eine separate Genehmigung beantragt werden. Der Antrag muss mindestens 6 Wochen vor der Veranstaltung bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

Onlineformular       oder       Antragsvordruck

2.2 Darbietung von Musik

Für Live-Musik oder Musik von Tonträgern kann eine Ausnahmegenehmigung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz erforderlich sein.

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2.3 Verkehrsregelung

Der Veranstalter muss möglicherweise ein Verkehrsregelungskonzept vorlegen, um Verkehrsprobleme zu vermeiden. Bei Rückfragen können Sie sich hier informieren.

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2.4 Nutzung einer Fläche

Für die Nutzung einer öffentlichen oder städtischen Fläche benötigen Sie eine separate Erlaubnis.

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3. Sonstige Hinweise

  • Für Fragen zum Jugendschutz, Veranstaltungen von anerkannten Jugendhilfeträgern oder Brauchtumspflege wenden Sie sich bitte an das Jugendamt der Stadt Viersen unter Tel.: 02162 / 101-0 oder die zuständige Sachbearbeitung.
  • Informationen zum Nichtraucherschutzgesetz NRW. 

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  • Bei Veranstaltungen mit Lebensmittelabgabe beachten Sie bitte die Hinweise des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts des Kreises Viersen.

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