(§ 35 DSchG NRW)
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt Eigentümer*innen beim Erhalt von Denkmälern in drei unterschiedlichen Bereichen:
• Projektförderung in der Baudenkmalpflege
• Projektförderung in der Bodendenkmalpflege
• Pauschalmittel für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen
Auf der Internetpräsenz des Ministeriums finden Sie alle weiterführenden Informationen und FAQ´s zu dem Thema Denkmalförderung.
Hier erfahren Sie auch, in welcher Form und bei welcher Behörde der Antrag für die jeweilige Förderung zu stellen ist.
Darüber hinaus bietet die Stadt Viersen weitere zusätzliche Fördermöglichkeiten, beispielsweise im Rahmen ihres Hof- und Fassadenprogramms für die Süchtelner Innenstadt.
Die Möglichkeit der Inanspruchnahme öffentlicher Fördermittel findet in der Regel bereits im Rahmen eines gestellten Antrages auf Denkmalrechtliche Erlaubnis entsprechende Berücksichtigung.