Elektronischer Aufenthaltstitel

Das Dokument im Kreditkartenformat stellt den Nachweis über ein Aufenthaltsrecht von Nicht-EU-Bürger*innen dar.

Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) wird Ausländer*innen aus Nicht-Unionsländern ausgestellt, die Anrecht haben auf eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG, eine Aufenthaltskarte für Familienangehörige von EU-Bürger*innen, die nicht Unionsbürger*in sind, die Blaue Karte der EU sowie eine Aufenthaltserlaubnis für Schweizer*innen.

Sichtbare und unsichtbare Infos

Der eAT enthält neben den sichtbaren persönlichen Informationen wie Lichtbild, Name und Adresse einen kontaktlosen Chip. Dort sind Ihre biometrische Daten (Fingerabdrücke und ein biometrisches Lichtbild) sowie Nebenbestimmungen (Auflagen) gespeichert.

Mit dem eAT können Sie Zusatzfunktionen wie den elektronischen Identitätsnachweis oder die elektronische Signatur nutzen. Dies vereinfacht die Kommunikation im Internet und mit anderen Behörden. Um die Sicherheit zu gewährleisten, wird durch Zertifikate geregelt, wer Zugriff auf die Daten hat. Privatpersonen und Arbeitgeber*innen haben keinen Zugriff auf die Chip-Info.

Die Nutzung ist allerdings freiwillig und erst ab dem Alter von 16 Jahren möglich.

Prozess

Der elektronische Aufenthaltstitel wird von der Bundesdruckerei in Berlin produziert. Er liegt im Regelfall vier Wochen nach Antragstellung zur Abholung in der Ausländerbehörde bereit. Unmittelbar nach Beantragung erhalten Sie einen Termin zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels. 

Kontaktinformationen

Nutzen Sie zur Terminvereinbarung das Kontaktformular der Ausländerbehörde.