Grundstückszufahrt

Eine Bordsteinabsenkung oder auch Grundstückszufahrt darf im Stadtgebiet Viersen nur durch zugelassene Firmen errichtet werden. Vor Beginn der Arbeiten ist zudem ein schriftlicher Antrag zu stellen. 

Die Liste der zugelassenen Firmen und die Antragsformulare befindet sich unten auf der Seite. 

Die Kosten für die Baumaßnahme und eventuelle Gebühren sind von den Eigentümer*innen zu tragen.

Kontaktinformationen

Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung