Hundehaltung

Zur Hundesteuer muss jeder Hund angemeldet werden.

Wichtig

Neben der Hundesteuer gibt es nach dem Landeshundegesetz (LHundG) weitere Kriterien, bei denen ein Hund bei der Ordnungsbehörde gemeldet werden muss.

Bitte beachten Sie hierzu die unten aufgeführten Informationen.

Fristen

Ein Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Anschaffung oder Zuzug in das Stadtgebiet Viersen bzw. nach Abschaffung oder Fortzug an- bzw. abzumelden. Bitte nutzen Sie hierfür die untenstehenden Anträge.