Die Städte in Nordrhein-Westfalen verfügen nicht über ein Kampfmittelkataster.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterhält bei der Bezirksregierung Düsseldorf einen Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst, der dort vorhandene Luftbilder der Allierten aus dem 2. Weltkrieg auswertet.
Luftbildauswertungen können nach den Vorgaben des Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienstes zur Absicherung von Baumaßnahmen veranlasst werden und erfolgen in der Regel in Zusammenhang mit Baugenehmigungsverfahren (§ 13 BauO NRW).
Der Staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst entscheidet über eine eventuelle Kampfmittelbeseitigung und ob weitere Maßnahmen zum Nachweis der Kampfmittelfreiheit erforderlich sind. Sollte sich aufgrund der Luftbildauswertung ein Anhaltspunkt für einen Kampfmittelverdacht ergeben, wird eine weitere Untersuchung durch den Staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst vor Ort notwendig.
Der Antrag kann mit nachstehendem Formular an kampfmittel@viersen.de gestellt werden.