Sperrzeitenverkürzungen

Die Sperrzeit in Gaststätten ist von 05:00 Uhr bis 06:00 Uhr. In dieser Zeit muss die Gaststätte für Kund*innen geschlossen bleiben. Es ist möglich, eine Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit für spezielle Anlässe oder dauerhaft zu beantragen.

Die Außengastronomie einer Gaststätte muss von 24:00 Uhr bis 06:00 Uhr geschlossen bleiben, und es dürfen keine Kund*innen bewirtet werden. Eine Verkürzung dieser Sperrzeit ist nicht erlaubt.