102. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Auf dem Baer“ in Viersen-Süchteln

Stand des Bauleitplanverfahrens

  • Beschluss über die Aufstellung der 102. Änderung des Flächennutzungsplanes „Auf dem Baer“ in Viersen-Süchteln vom 11.02.2025
  • Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 11.02.2025


Zum Zwecke der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele der Flächennutzungsplanänderung sind die Planunterlagen zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes „Auf dem Baer“ gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit 

vom 17.03.2025 bis einschließlich 07.04.2025 

im Internet unter https://www.viersen.de/de/inhalt/bauleitplaene-im-verfahren/ einsehbar sowie im Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht.

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während des gesamten Beteiligungszeitraums im Fachbereich 60 Stadtentwicklung, Bahnhofstraße 23 - 29, 41747 Viersen, Rathaus, 2. Obergeschoss, während der folgenden Dienststunden:

  • montags bis donnerstags von 08 bis 12:30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr
  • freitags von 08 bis 12:30 Uhr

oder nach telefonischer Terminabsprache eingesehen werden. Für Absprachen stehen folgende Telefonnummern zur Verfügung:

  • 02162 101 –315          (Frau Becher)
  • 02162 101–176           (Frau Gyurós-Neutze)
  • 02162 101–3903        (Frau Erbes)


Während des Beteiligungszeitraums können bei der Stadt Viersen Äußerungen zu den Planunterlagen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch bei der Stadt Viersen (über die Emailadresse: stadtplanung@viersen.de) übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.

Die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen erfolgte am 11.03.2025.

 

Planungsinhalte

Lage des Änderungsbereiches

Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Viersen (FNP) befindet sich in der Gemarkung Süchteln, im Süden des Ortsteils Sittard, gelegen zwischen den beiden Stadteilen Viersen und Süchteln. Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplanes grenzt im Norden und Osten an die rückwärtigen Gartenflächen der angrenzenden Wohnbebauung an der Straße ‚Auf dem Baer‘, die vor allem durch Einfamilienhäuser geprägt ist. Im Süden und Westen grenzt das Plangebiet an die landwirtschaftlich genutzten Flächen. 

Der Änderungsbereich umfasst ca. 0,49 ha und erstreckt sich auf den östlichen Teilbereich des Flurstücks 58, welches landwirtschaftlich genutzt wird, sowie auf die Randbereiche der rückwärtigen Gärten der angrenzenden Flurstücke 815, 816, 950 und 773, Flur 69 in der Gemarkung Süchteln. Der Änderungsbereich ist in dem beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich (01_Änderungsbereich 102. Änd. FNP).

 

Ziel und Zweck der Planung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 den Beschluss über die Aufstellung der 102. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst, mit dem Ziel einer maßvollen Arrondierung von bestehenden Wohnbauflächen im Ortsteil Sittard. Die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes sichert auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die Umsetzung der Planungen auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Hierzu wird der Bebauungsplan Nr. 389 „Rheinstraße / Auf dem Baer“ im sogenannten Parallelverfahren erstellt.

Die Details der Planung sind den untenstehenden Dokumenten zu entnehmen.

 

Verfahren

Das Verfahren zur Aufstellung der 102. Änderung des Flächennutzungsplanes „Auf dem Baer“ erfolgt gemäß § 5 BauGB im Regelverfahren inklusive der Erstellung eines Umweltberichts. Im Rahmen dieses Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen ermittelt und bewertet werden. Diese werden im Umweltbericht dargelegt, der Teil der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird. 

Die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum Bebauungsplanverfahren Nr. 389 „Rheinstraße / Auf dem Baer“ im sog. Parallelverfahren durchgeführt.