90. Änderung des Flächennutzungsplanes „Rettungswache Viersener Straße / Ortseingang Dülken“ in Viersen-Dülken

Stand des Bauleitplanverfahrens

  • Aufstellungsbeschluss: 1.12.2020
  • Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB: 1.12.2020
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 18.12.2020 bis 18.1.2021
  • Frühzeitige Beteiligung der der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 18.12.2020 bis 18.1.2021

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 2 BauGB

             vom 14.12.2023 bis einschließlich 22.1.2024

im Rathaus, Fachbereich Stadtentwicklung, Bahnhofstraße 23-29, 2. Obergeschoss,

während der folgenden Dienststunden:
Montag bis Freitag vormittags von 8:00 bis 12:30 Uhr
Montag bis Donnerstag nachmittags von 14:00 bis 17:00 Uhr.

Die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen erfolgte am 7.12.2023.

Hinweise:

Sollten während des oben genannten Offenlegungszeitraumes ganz oder zeitweise Kontaktverbote oder -beschränkungen gelten, ist der öffentliche Zugang zum Rathaus gegebenenfalls eingeschränkt. Die Einsicht für jedermann sowie die Möglichkeit der Abgabe von Stellungnahmen werden dann zu den vorgenannten Öffnungszeiten nur nach telefonischer Terminabsprache unter Einhaltung der jeweils geltenden Kontaktbeschränkungsauflagen möglich sein. Für Terminabsprachen stehen folgende Telefonnummern zur Verfügung:

02162 101 286 (Herr Grefen)
02162 101 187 (Frau Förtsch)
02162 101 269 (Frau Meyer)

Planungsinhalte

Lage des Plangebiets

Das Plangebiet der 90. Änderung des Flächennutzungsplanes "Rettungswache Viersener Straße / Ortseingang Dülken" bezieht sich auf einen Bereich im Stadtteil Dülken am östlichen Ortseingang der Viersener Straße. Es wird begrenzt durch eine Mischgebietsfläche im Westen, der Bahntrasse Viersen-Kaldenkirchen / Venlo im Norden, von landwirtschaftlich genutzten Flächen im Osten und der Viersener Straße im Süden. Der Änderungsbereich umfasst die Grundstücke Gemarkung Dülken, Flur 40, Flurstücke 117, 526, 539 (jeweils Teilbereiche) und 36, 550 und 551. Das hieraus gebildete Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 4,5 ha.

Städtebauliches Ziel

Ziel der Aufstellung der 90. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) ist die planungsrechtliche Vorbereitung für den Neubau einer Rettungswache an dem Standort am Ortseingang von Dülken. Des Weiteren wird eine Bereinigung des FNP für eine bereits bestehende gemischte Baufläche im Westen des Plangebietes vorgenommen.

Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:

  1. Umweltbericht als gesonderter Bestandteil der Begründung mit Aussagen zur Berücksichtigung umweltbezogener Auswirkungen der Planung und der möglichen Betroffenheit von den Schutzgütern: „Mensch, Gesundheit und Bevölkerung“ „Tiere / Pflanzen und biologische Vielfalt“, „Boden / Fläche“, „Wasser“, „Klima und Luft“, der Schutzgüter „Landschaft“ sowie von „Kultur- und Sachgütern“. Es erfolgen Aussagen zu den jeweiligen Wechselwirkungen. Die Aussagen werden für den Planungsfall und für den Fall ohne Planung (Prognosenullfall) getroffen. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die zuvor genannten Schutzgüter werden beschrieben. Des Weiteren werden die Gründe für die Wahl der geprüften Alternativen dargestellt. 

    Der Umweltbericht enthält eine allgemeine verständliche Zusammenfassung. In dieser werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen dargestellt, insbesondere:

    Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zum Schallschutz (siehe Bebauungsplan Nr. 284), gehen von der Flächennutzungsplanänderung keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit aus.

    Die Grundlage des Umweltberichtes bilden u.a. die nachfolgend näher beschriebenen Fachbeiträge, Gutachten und Stellungnahmen.
     
  2. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag (Bebauungsplanebene) zur Beschreibung und Ermittlung des Eingriffes und Ausgleiches in Natur und Landschaft.
     
  3. Artenschutzrechtliche Vorprüfung (ASP I) (Bebauungsplanebene) zur Prognose, ob und bei welchen Arten ggf. artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Die vorliegende Vorprüfung greift hierbei auf die naturschutzfachlich begründete Vorauswahl derjenigen Arten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) für Nordrhein-Westfalen zurück, die bei der artenschutzrechtlichen Prüfung als „planungsrelevante“ Arten im Sinne einer Art-für-Art-Betrachtung einzeln zu bearbeiten sind.
     
  4. Schalltechnische Untersuchung (Bebauungsplanebene) zu den möglichen Auswirkungen durch Emissionen auf die benachbarten schützenswerten Nutzungen sowie die Immissionen, insbesondere von Verkehrs- (Straßen und Schiene) und Gewerbelärm auf das Plangebiet.
     
  5. Hydrogeologisches Gutachten (Bebauungsplanebene) zu der Versickerungsfähigkeit der Böden.
     
  6. Verkehrsuntersuchung zu den möglichen Auswirkungen der durch die Rettungswache hinzukommenden Verkehre.

Darüber hinaus liegen folgende umweltbezogene Informationen in Form von Stellungnahmen / Unterlagen aus:

Stellungnahmen / Meinungsäußerungen aus den frühzeitigen Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB:

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB:

  • Die Autobahn GmbH des Bundes weist auf die Erforderlichkeit eines Verkehrsgutachtens, auf die Immissionen und potentiellen Ausgleichsflächen hin.
     
  • Der Landesbetrieb Straßenbau NRW gibt allgemeine Hinweise zur Umsetzung der künftigen Anbindung den erforderlichen Maßnahmen (wie zum Beispiel Lichtsignalanlage) und deren Kostenübernahme sowie zum Immissionsschutz und zur Erstellung eines Verkehrsgutachtens. 
     
  • Das Eisenbahnbundesamt gibt Hinweise zum Schutz der Bahnanlagen.
     
  • Der Geologische Dienst NRW weist auf die Erdbebengefährdung im Plangebiet hin.
     
  • Die Vodafone GmbH gibt Hinweise zu Telekommunikationsanlagen.
     
  • Die Deutsche Bahn AG weist auf den Immissionsschutz, zur Erreichbarkeit der Strecke, Pflanzmaßnahmen in direkter Näher zu den Gleisen und zu den Bahnübergängen hin.
     
  • Die Bezirksregierung Düsseldorf gibt Hinweise zu der Lage des Plangebietes innerhalb einer Wasserschutzzone sowie zu möglichen Ausgleichsflächen.
     
  • Der Kreis Viersen gibt Hinweise zum Wasserrecht, zum Immissionsschutz, zum Brandschutz, zur Natur- und Landschaftspflege und zum Radverkehr.
     
  • Die NEW AG gibt Hinweise zum Wasserschutzgebiet, zum vorhandenen Mischwasserkanal, zu Versickerungsanlagen, zum Abwasser und zu den Entwässerungssystemen.
     
  • Das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland gibt Hinweise zur archäologischen Situation.

 

Verfahren

Das Verfahren zur 90. Änderung des Flächennutzungsplanes "Rettungswache Viersener Straße / Ortseingang Dülken" erfolgt im Regelverfahren inklusive der Erstellung eines Umweltberichts. Im Rahmen dieses Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirklungen ermittelt und bewertet werden. Diese werden im Umweltbericht dargelegt, der Teil der Begründung der Flächennutzungsplanänderung wird.

Die Aufstellung der 90. Änderung des Flächennutzungsplanes "Rettungswache Viersener Straße / Ortseingang Dülken" erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung Bebauungsplanes Nr. 284 "Rettungswache Viersener Straße / Ortseingang Dülken".

Abgabe von Stellungnahmen

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift zum Entwurf der Bauleitplanung bei der Stadtverwaltung Viersen (unter stadtplanung@viersen.de oder bei oben genannter Adresse) abgegeben werden können.