Bebauungsplan Nr. 1002 "Josefsring/ Freiheitsstraße/ Eichenstraße"

Stand des Bauleitplanverfahrens

  • Aufstellungsbeschluss vom 28.03.2022
  • Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 20.06.2022
  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB vom 29.07.2022 bis 26.08.2022
  • Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vom 29.07.2022 bis 26.08.2022
  • Beschluss über die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 06.05.2024
  • Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1002 „Josefsring/ Freiheitstraße/ Eichenstraße“ einschließlich Begründung ist in der Zeit vom 11.06.2024 bis einschließlich 12.07.2024 im Internet unter https://www.viersen.de/de/inhalt/bauleitplaene-im-verfahren einsehbar sowie im Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht.

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während des gesamten Beteiligungszeitraums im Fachbereich 60 Stadtentwicklung, Bahnhofstraße 23 - 29, 41747 Viersen, Rathaus, 2. Obergeschoss, während der folgenden Dienststunden eingesehen werden:

  • montags bis donnerstags von 08 - 12:30 Uhr und von 14 - 17:00 Uhr
  • freitags von 08 - 12:30 Uhr
     

Während des Beteiligungszeitraums können bei der Stadt Viersen Stellungnahmen zu dem Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch bei der Stadt Viersen (über die Emailadresse: stadtplanung@viersen.de) übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen erfolgte am 06.06.2024. 

Planungsinhalte

Lage des Plangebiets 

Das Plangebiet befindet sich zwischen Josefsring, Freiheitsstraße und Eichenstraße, südöstlich des Viersener Innenstadtbereichs. Der Geltungsbereich misst ca. 0,35 ha und erstreckt sich auf die Flurstücke 130, 136, 140, 147, 152, Flur 97 sowie Teile des Flurstücks 153, Flur 97 und teilweise Flurstück 795, Flur 105 der Gemarkung Viersen. Der Geltungsbereich wurde im Zuge der Erarbeitung der Planzeichnung im Eckbereich Josefsring / Eichenstraße an den tatsächlichen Ausbau der öffentlichen Verkehrsflächen angepasst und abgerundet. Im Ergebnis vergrößert sich der Geltungsbereich gegenüber dem Stand zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung daher minimal.

Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt ersichtlich.

Städtebauliches Ziel 

Für das Plangebiet gelten derzeit die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 71 „Umfeld Josefskirche/ Realschule“ in Viersen, rechtskräftig seit dem 20.10.2011. Mit dem zurzeit geltenden Bebauungsplan wurde insbesondere die städtebauliche Zielsetzung verfolgt, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Vervollständigung des Innerstädtischen Erschließungsrings (IER) zu schaffen. Darüber hinaus sollten zugleich die planungsrechtlichen Voraussetzungen für bauliche Ergänzungen im Verlauf des Josefsrings und die hierdurch entstandenen Anschlussbereiche geschaffen werden.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist dem IER im vorliegenden Bereich ein starkes städtebauliches Gesicht zu geben. Hierfür soll neues Planungsrecht für eine prägnante straßenbegleitende Bebauung geschaffen werden. Der vorliegende Bebauungsplan enthält daher Festsetzungen für Urbane Gebiete und ermöglicht somit Vorhaben für Wohnnutzungen, das Unterbringen von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen.

Die Details der Planung sind den untenstehenden Dokumenten zu entnehmen. 

Verfahren

Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die Voraussetzungen für ein Verfahren gemäß § 13a BauGB erfüllt sind, kann die Erstellung des Bebauungsplanes im sog. beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs.1 BauGB abgesehen. Unbeachtlich dessen werden alle umweltrelevanten Faktoren und Aspekte während der Planaufstellung berücksichtigt und in das Planverfahren einbezogen.

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