Bebauungsplan Nr. 148 'Freiheitstraße/Bendstraße'

Stand des Bauleitplanverfahrens

  • Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 148 „Freiheitsstraße / Bendstraße“: 14.02.2022
  • Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB: 19.09.2023
  • Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 148 „Freiheitstraße / Bendstraße“

                                               vom 21.11.2023 bis einschließlich 21.12.2023

im Rathaus, Fachbereich Stadtentwicklung, Bahnhofstraße 23-29, 2. Obergeschoss,

während der folgenden Dienststunden:

montags bis donnerstags von 08:00 bis 12:30 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr
freitags von 08:00 bis 12:30 Uhr.

Die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen erfolgte am 09.11.2023.

Für Terminabsprachen stehen folgende Telefonnummern zur Verfügung:

02162 101-269 (Frau Meyer)
02162 101-187 (Frau Förtsch)
02162 101-286 (Herr Grefen)

Planungsinhalte

Lage des Plangebiets

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 148 „Freiheitsstraße / Bendstraße“ bezieht sich auf einen städtischen Bereich Viersens und umfasst die Grundstücke Gemarkung Viersen, Flur 87, Flurstücke 111 bis 116, 119 bis 124, 488, 492, 711, 954, 991, 1029, 1030 und 1111. Das hieraus gebildete Plangebiet umfasst eine Fläche von rd. 1,6 ha. Die derzeitige Nutzungsstruktur der Grundstücke setzt sich aus Wohnnutzung im nördlichen Bereich und gewerblich genutzten Strukturen im südlichen Bereich des Plangebietes zusammen. Das Gebiet wird nördlich und östlich von der Bahnlinie Viersen-Venlo, im Süden von der Freiheitsstraße und im Westen von der Bendstraße begrenzt.

Die genaue Abgrenzung des Plangebietes ist im beigefügten Kartenausschnitt (Anlage 1) ersichtlich.

Städtebauliches Ziel

Bereits im Jahr 1999 wurde für den Bereich zwischen Freiheitsstraße, Bendstraße und Bahndamm ein Ratsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 148 „Freiheitsstraße / Bendstraße“ getroffen. Eine konsequente Fortführung des Verfahrens nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte jedoch nicht. Dieses Ziel wird mit dem vorliegenden Bebauungsplan neu aufgegriffen und unter den aktuellen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und Möglichkeiten umgesetzt.

Konkrete planungsrechtliche Festsetzungen durch einen Bebauungsplan bestehen für das Plangebiet nicht. Seiner Lage nach sind die Flächen der bebauten Ortslage zuzuordnen, so dass für Vorhaben die Zulässigkeitsregelungen des § 34 BauGB (Baugesetzbuch) - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile - zum Tragen kommen.

Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 148 wird gemäß § 30 Abs. 3 i. V. mit § 9 Abs. 2a BauGB als einfacher Bebauungsplan aufgestellt. Er dient der Umsetzung des Einzelhandelsstrukturkonzepts Stadt Viersen (Fortschreibung 2020) und bezweckt den Erhalt und die Entwicklung des Zentralen Versorgungsbereichs (Hauptgeschäftszentrum Alt-Viersen) und schränkt hierfür die Zulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen ein.

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wurde im vorliegenden Verfahren abgesehen.

Verfahren

Da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die Voraussetzungen für ein Verfahren gemäß § 13a BauGB erfüllt sind, kann die Erstellung des Bebauungsplanes im sog. beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht nach § 2a, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 6a Abs. 1 BauGB und § 10a Abs.1 BauGB abgesehen. Unbeachtlich dessen werden alle umweltrelevanten Faktoren und Aspekte während der Planaufstellung berücksichtigt und in das Planverfahren einbezogen.