Bebauungsplan Nr. 195 „Greefsallee / Kronenfeld“ in Viersen

Stand des Bauleitplanverfahrens

  • Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 195  „Greefsallee zwischen der Mühlenstraße und der Straße En de Mett“ in Viersen: 06.11.2018
  • Beschluss über die Aufhebung des Beschlusses über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 195 „Greefsallee zwischen der Mühlenstraße und der Straße En de Mett“ in Viersen: 18.11.2024
  • Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 195 „Greefsallee / Kronenfeld“ in Viersen: 18.11.2024
  • Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange: 18.11.2024

Zum Zwecke der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele des Bebauungsplanes sind die Planunterlagen zum Bebauungsplan Nr. 195 „Greefsallee / Kronenfeld“ gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB in der Zeit 

vom 10.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025 

hier im Internet einsehbar sowie im Internetportal des Landes unter www.bauleitplanung.nrw.de veröffentlicht.

Die Verfahrensunterlagen können ebenfalls während des gesamten Beteiligungszeitraums im Fachbereich 60 Stadtentwicklung, Bahnhofstraße 23 - 29, 41747 Viersen, Rathaus, 2. Obergeschoss, während der folgenden Dienststunden:

  • montags bis donnerstags von 8 – 12:30 Uhr und von 14 – 16 Uhr
  • freitags von 8 – 12:30 Uhr

oder nach telefonischer Terminabsprache eingesehen werden. Für Absprachen stehen folgende Telefonnummern zur Verfügung:
02162 101-176   (Frau Gyurós-Neutze)
02162 101-269   (Frau Meyer)
02162 101-3903 (Frau Erbes)

Während des Beteiligungszeitraums können bei der Stadt Viersen Äußerungen zu dem Entwurf abgegeben werden. Diese sollen elektronisch bei der Stadt Viersen (über die Emailadresse: stadtplanung@viersen.de) übermittelt werden, können bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen erfolgte am 5.12.2024.

 

Planungsinhalte

Lage des Plangebiets 

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 195 „Greefsallee/Kronenfeld" befindet sich im südlichen Bereich der Stadt Viersen am östlichen Rand des Ortsteils Unterbeberich. Das Plangebiet wird im Süden durch Wohnbebauung östlich der Greefsallee, die Straße En de Mett, im Westen durch die Kleingartenanlage, an welche kleinteilige Wohnbebauung anschließt, begrenzt. Das Plangebiet schließt im Westen das nordöstliche Teilstück der Mühlenstraße mit ein und grenzt an die anliegende Wohnbebauung an. Nördlich wird das Plangebiet durch den Hammer Bach und zum Teil durch die Fußgängerbrücke begrenzt. Östlich des Plangebiets ist ein Übergang zur freien Landschaft gegeben. Das Plangebiet umfasst in der Gemarkung Viersen, Flur 20 die Flurstücke 407, 416, 417, 698, 939, 940, 1022, 1033, 1064, 1066, 1071 (teilw.), 1074, 1075, 1076 und 1077 (teilw.). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst ca. 4,9 ha. Der genaue Verlauf der Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist in dem Kartenausschnitt (01_Geltungsbereich BP 195) ersichtlich. 

Ziel und Zweck der Planung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und -planung hat in seiner Sitzung am 06.11.2018 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 195 „Greefsallee zwischen der Mühlenstraße und der Straße En de Mett“ gefasst, mit dem Ziel einer Weiterentwicklung hochwertigen Wohnraums im östlichen Randbereich der Ortslage Unterbeberich. Im Rahmen der anschließenden Planerstellung haben städtebauliche Gründe zu einer Vergrößerung des Geltungsbereiches von ca. 3,9 ha (Aufstellungsbeschluss 6.11.2018) auf ca. 4,9 ha geführt. 

Im Zuge dessen sind die Flächen im östlichen Bereich entlang der Hochspannungsfreileitung sowie Flächen im Norden entlang des Hammer Baches, auf denen derzeit der Waldorfkinderkarten ansässig ist, in den Geltungsbereich aufgenommen worden. Aufgrund des vergrößerten Planbereiches wurde ein neuer Aufstellungsbeschluss erforderlich, der zum einen den aktuellen Geltungsbereich und zum anderen den Bebauungsplanes Nr. 195 mit einem neuen Titel berücksichtigt. Infolgedessen wurde der Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2018 aufgehoben und nun neu gefasst. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 195 ist die städtebauliche Entwicklung sowie geordnete Steuerung der bestehenden als auch der geplanten Nutzungen südlich des Hammer Baches entlang der Greefsallee.

Die Details der Planung sind den untenstehenden Dokumenten zu entnehmen.

 

Verfahren

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 195 „Greefsallee/Kronenfeld" erfolgt im Regelverfahren inklusive der Erstellung eines Umweltberichts. Im Rahmen dieses Verfahrens wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB für die Belange des Umweltschutzes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen Umweltauswirklungen ermittelt und bewertet werden. Diese werden im Umweltbericht dargelegt, der Teil der Begründung des Bebauungsplans wird. 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 195 „Greefsallee/Kronenfeld“ erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zur Aufstellung der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes „Kronenfeld-Greefsallee-Mühlenstraße“ in Viersen.